Wie reklamiert man eine falsche Gebührenberechnung auf dem Parkticket?

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Wenn Sie feststellen, dass die Gebühren auf Ihrem Parkticket falsch berechnet wurden (z. B. falscher Tarif, technischer Fehler am Automaten oder falsche Parkdauer), sollten Sie schnell und strukturiert vorgehen.

Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie eine Reklamation erfolgreich durchführen:

1. Sofortmaßnahmen (noch vor Ort)

  • Beweise sichern: Fotografieren Sie das Display des Parkautomaten, auf dem der falsche Betrag angezeigt wird. Machen Sie auch ein Foto von der geltenden Gebührenordnung (meistens ein Schild neben dem Automaten).
  • Notruftaste/Intercom: Fast jeder Parkautomat hat einen Hilfe-Knopf oder eine Sprechanlage. Drücken Sie diese sofort. Oft kann der Mitarbeiter in der Zentrale den Fehler direkt korrigieren oder die Schranke manuell öffnen.
  • Zeugen: Falls andere Parker dasselbe Problem haben, tauschen Sie Kontaktdaten aus.

2. Die Zahlung: „Unter Vorbehalt“

  • Wenn Sie bezahlen müssen, um das Parkhaus verlassen zu können (z. B. weil niemand erreichbar ist), vermerken Sie dies idealerweise. Da man am Automaten nichts unterschreiben kann, sollten Sie den Beleg (Quittung) unbedingt ausdrucken und aufbewahren.
  • Wichtig: Wenn Sie per App (z. B. EasyPark, ParkNow) bezahlen, machen Sie Screenshots der Fehlermeldung oder der falschen Abrechnung in der App.

3. Den Betreiber ermitteln

Schauen Sie auf das Ticket oder auf die Schilder im Parkhaus/auf dem Parkplatz. Dort muss das Impressum des Betreibers stehen (z. B. Contipark, APCOA, DB BahnPark oder die örtlichen Stadtwerke).

4. Schriftliche Reklamation einreichen

Schreiben Sie dem Betreiber eine E-Mail oder einen Brief (Einschreiben ist nur bei sehr hohen Beträgen nötig).

Inhalt des Schreibens:

  • Betreff: Reklamation Parkgebühren – Ticketnummer [Nummer] – Kennzeichen [Ihr Kennzeichen]
  • Daten: Datum, Uhrzeit der Einfahrt und Ausfahrt.
  • Sachverhalt: Erklären Sie kurz, warum die Berechnung falsch ist (z. B.: „Laut Preistafel kosten 2 Stunden 4 Euro, berechnet wurden jedoch 10 Euro“).
  • Beweise: Fügen Sie die Fotos vom Automaten und die Kopie/Scan des Parktickets/Belegs bei.
  • Forderung: Fordern Sie die Erstattung des zu viel gezahlten Betrags unter Angabe Ihrer Bankverbindung.
  • Frist: Setzen Sie eine angemessene Frist zur Rückmeldung (z. B. 14 Tage).

5. Sonderfall: Privatparkplatz mit Vertragsstrafe

Falls es sich nicht um ein Parkticket aus einem Automaten handelt, sondern um eine „Zahlungsaufforderung“ (Strafzettel) wegen angeblich überschrittener Parkzeit:

  • Prüfen Sie, ob die Parkuhr/Sensoren korrekt funktionierten.
  • Widersprechen Sie schriftlich beim Anbieter (z. B. Fair Parken, Park & Control), falls Sie nachweisen können, dass Sie noch innerhalb der Zeit waren oder die Technik defekt war.

6. Was tun, wenn der Betreiber nicht reagiert?

  • Kreditkarte/Lastschrift: Wenn Sie elektronisch bezahlt haben, könnten Sie theoretisch die Zahlung zurückbuchen (Chargeback). Vorsicht: Tun Sie dies nur, wenn Sie absolut im Recht sind, da der Betreiber sonst Mahngebühren und Inkassokosten geltend machen könnte.
  • Schlichtungsstelle: Bei größeren Beträgen oder wiederholten Problemen können Sie sich an die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle wenden.
  • Rechtsschutz: Bei sehr hohen Beträgen (z. B. bei Flughafenparkplätzen über mehrere Tage) lohnt sich ggf. der Gang zum Anwalt oder die Nutzung von Verbraucherschutzportalen.

Tipp für die Zukunft: Ziehen Sie bei der Einfahrt immer sofort ein Ticket und prüfen Sie die Uhrzeit auf dem Ticket. Wenn diese bereits beim Einfahren falsch ist, reklamieren Sie sofort über die Sprechanlage.