Wie kann man Google Family Link nachträglich einrichten?
- Voraussetzungen für die nachträgliche Einrichtung von Google Family Link
- So richten Sie Google Family Link nachträglich ein
- Was tun, wenn das Kind älter als 13 Jahre ist?
- Fazit zur nachträglichen Einrichtung von Google Family Link
Google Family Link ist ein nützliches Tool, mit dem Eltern die Bildschirmzeit ihrer Kinder verwalten, Apps kontrollieren und die Sicherheit im Internet erhöhen können. Manchmal stellt sich jedoch die Frage, ob und wie man Google Family Link nachträglich, also auch nach Erzreichen des Kindes oder einem ersten Verzicht auf die Einrichtung, noch einrichten kann. Im Folgenden erfahren Sie ausführlich, wie dieser Prozess funktioniert und worauf Sie dabei achten sollten.
Voraussetzungen für die nachträgliche Einrichtung von Google Family Link
Damit Sie Google Family Link nachträglich einrichten können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst braucht das Kind ein eigenes Google-Konto, das entweder direkt als Familienkonto eingerichtet wurde oder später erstellt werden kann. Auch wenn das Konto bereits vorhanden ist, ist es möglich, dieses Konto in die Family Link-Verwaltung einzubinden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Alter des Kindes. Family Link ist für Kinder und Jugendliche unter 13 Jahren (in manchen Ländern variiert das Mindestalter) gedacht. Sollte Ihr Kind älter sein, ist die Verwaltung über Family Link nur eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich.
So richten Sie Google Family Link nachträglich ein
Um Family Link nachträglich einzurichten, muss zunächst die Family Link-App auf dem Gerät der Eltern installiert sein. Über diese App lässt sich ein bestehendes Google-Konto des Kindes hinzufügen oder ein neues Konto erstellen. Im Fall eines vorhandenen Kontos kann man im Bereich Familie die Option wählen, ein Familienmitglied hinzuzufügen und das Kinderkonto zu verknüpfen.
Nach der Verknüpfung können Sie die entsprechenden Einstellungen zur Nutzung des Gerätes, zur App-Nutzung und zu den Datenschutzoptionen für das Kind festlegen. Wichtig ist, dass das Gerät des Kindes ebenfalls die Family Link App installiert hat, um die Einstellungen effektiv zu steuern und Altersbeschränkungen durchzusetzen.
Was tun, wenn das Kind älter als 13 Jahre ist?
Wenn Ihr Kind bereits älter als das von Google vorgesehene Mindestalter ist, ist eine nachträgliche Einrichtung von Family Link nicht mehr ohne Weiteres möglich. Google orientiert sich hier an Datenschutz- und Jugendschutzgesetzen, die für Kinder unter 13 Jahren andere Bestimmungen vorsehen als für Jugendliche und Erwachsene.
In diesem Fall kann Family Link zwar nicht als umfassende Kontrolllösung genutzt werden, jedoch können Eltern alternative Kontrollwege über integrierte Sicherheitsfunktionen des Geräts oder Drittanbieter-Apps in Betracht ziehen.
Fazit zur nachträglichen Einrichtung von Google Family Link
Zusammengefasst ist es grundsätzlich möglich, Google Family Link auch nachträglich einzurichten, solange das Kind ein entsprechendes Google-Konto besitzt und noch nicht die Altersgrenze überschritten hat. Wichtig ist dabei die Installation der Apps auf beiden Geräten sowie die Verknüpfung der Konten innerhalb der Family Link-App der Eltern. Für ältere Kinder stehen andere Möglichkeiten zur Verfügung, um die Nutzung ihrer Geräte und Apps zu kontrollieren.
