Woran erkennt man minderwertige oder gefälschte FFP2-Masken ohne gültige Zertifizierung?

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Das Erkennen von gefälschten oder minderwertigen FFP2-Masken ist wichtig, da nur zertifizierte Masken den versprochenen Schutz für Sie und andere bieten. Da FFP2-Masken in der EU als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gelten, müssen sie strenge Kriterien erfüllen.

Hier sind die wichtigsten Punkte, an denen Sie eine echte, zertifizierte Maske erkennen:

1. Der Aufdruck auf der Maske (Pflichtangaben)

Jede in der EU zugelassene FFP2-Maske muss direkt auf dem Material folgende Informationen aufgedruckt haben:

  • CE-Kennzeichen: Das Wort „CE“ gefolgt von einer vierstelligen Nummer (z. B. CE 2163). Diese Nummer gibt die Prüfstelle an, die das Zertifikat ausgestellt hat.
  • Schutzstufe: Die Angabe „FFP2“ (oder FFP3).
  • EN-Norm: Der Verweis auf die europäische Norm EN 149:2001+A1:2009.
  • Herstellername: Der Name des Herstellers oder eine eingetragene Marke.
  • Verwendungshinweis: Entweder ein „NR“ (non reusable – nur für eine Schicht) oder ein „R“ (reusable – wiederverwendbar).

Achtung: Fehlt die vierstellige Nummer hinter dem CE-Zeichen, ist die Maske in Europa nicht als FFP2-Maske zugelassen!

2. Die vierstellige Nummer prüfen (NANDO-Datenbank)

Die vierstellige Nummer steht für eine bestimmte Prüfstelle (Notified Body). Sie können online überprüfen, ob diese Stelle überhaupt berechtigt ist, Atemschutzmasken zu zertifizieren:

  1. Gehen Sie auf die NANDO-Datenbank der EU-Kommission.
  2. Suchen Sie nach der Nummer.
  3. Prüfen Sie, ob unter „Scope/Product Family“ der Bereich „Personal protective equipment“ und die „Regulation (EU) 2016/425“ aufgeführt sind.

Bekannte Nummern sind z. B. 0121 (IFA, Deutschland), 0158 (DEKRA, Deutschland) oder 2163 (Universal Certification, Türkei).

3. Die Konformitätserklärung

Der Hersteller ist verpflichtet, jeder Packung eine Konformitätserklärung beizulegen oder eine Internetadresse anzugeben, unter der man diese herunterladen kann. In diesem Dokument bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den EU-Anforderungen entspricht. Fehlt dieses Dokument komplett, ist Vorsicht geboten.

4. Verpackung und Anleitung

  • Sprache: Die Gebrauchsanweisung und die Warnhinweise müssen auf Deutsch verfasst sein (wenn sie in Deutschland verkauft werden).
  • Haltbarkeit: Ein Mindesthaltbarkeitsdatum muss auf der Verpackung stehen (Filtervliese können mit der Zeit ihre elektrostatische Ladung und damit Filterwirkung verlieren).
  • Anschrift: Die Adresse des Herstellers oder eines Importeurs innerhalb der EU muss angegeben sein.

5. „KN95“ oder „N95“ – Vorsicht bei Bezeichnungen

  • KN95 (chinesischer Standard) und N95 (US-Standard) sind keine europäischen FFP2-Zertifizierungen.
  • Zwar filtern diese Masken oft ähnlich gut, sie haben aber kein EU-Prüfverfahren durchlaufen und tragen daher oft kein (gültiges) CE-Kennzeichen. Im gewerblichen Arbeitsschutz sind sie in der EU meist nicht als Ersatz für FFP2 zugelassen.

6. Physische Qualitätsmerkmale (Haptik)

Minderwertige Masken erkennt man oft auch an der Verarbeitung:

  • Geruch: Ein starker chemischer oder beißender Geruch deutet auf billige Klebstoffe oder Rückstände aus der Produktion hin.
  • Passform: Wenn die Maske sehr dünn ist, die Ohrenschlaufen sofort reißen oder der Nasenbügel sich nicht festdrücken lässt, ist der Schutz nicht gewährleistet (Leckage).
  • Filtervlies: Eine echte FFP2-Maske besteht meist aus mehreren Lagen (oft 4 bis 5). Billige Fälschungen bestehen manchmal nur aus einfachem Stoff oder Papier.

Zusammenfassung: Die schnelle Checkliste

  • [ ] Steht CE mit einer vierstelligen Nummer drauf?
  • [ ] Steht EN 149:2001+A1:2009 drauf?
  • [ ] Ist der Herstellername auf der Maske?
  • [ ] Gibt es eine deutsche Bedienungsanleitung?
  • [ ] Wirkt die Maske stabil und geruchsneutral?

Wenn Sie unsicher sind, können Sie die Kennzeichnung auch mit der App der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) oder auf Portalen wie „Geprüfte Sicherheit“ abgleichen.

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