Haben FFP2-Masken ein offizielles Verfallsdatum und was passiert nach Ablauf dieser Frist mit dem Material?
Ja, FFP2-Masken haben ein offizielles Verfallsdatum. Als persönliche Schutzausrüstung (PSA) unterliegen sie strengen gesetzlichen Anforderungen (EU-Verordnung 2016/425 und Norm EN 149), die vorschreiben, dass der Hersteller die Haltbarkeit angeben muss.
Hier ist im Detail erklärt, warum das so ist und was mit dem Material passiert:
1. Wo findet man das Datum?
Das Haltbarkeitsdatum (oft gekennzeichnet durch ein Sanduhr-Symbol oder das Kürzel „EXP“ für Expiry Date) muss auf der Verpackung stehen. Manchmal ist es auch direkt auf die Maske aufgedruckt. In der Regel liegt die Haltbarkeit bei 3 bis 5 Jahren ab dem Herstellungsdatum.
2. Was passiert nach Ablauf mit dem Material?
Nach dem Verfallsdatum ist die garantierte Schutzwirkung nicht mehr gewährleistet. Das liegt an chemischen und physikalischen Alterungsprozessen:
- Verlust der elektrostatischen Ladung (Wichtigster Punkt): Das Filtervlies einer FFP2-Maske (Meltblown-Vlies) funktioniert nicht nur wie ein Sieb, sondern ist elektrostatisch aufgeladen. Diese Ladung zieht kleinste Partikel und Aerosole wie ein Magnet an und hält sie fest. Mit der Zeit (besonders bei falscher Lagerung) baut sich diese Spannung ab. Die Maske filtert dann nur noch mechanisch, was die Filterleistung deutlich unter den FFP2-Standard sinken lässt.
- Verspöden der Gummibänder: Die elastischen Haltebänder bestehen aus Kunststoffen oder Gummi, die mit der Zeit ihre Weichmacher verlieren. Sie werden spröde, leiern aus oder reißen leicht. Wenn die Maske nicht mehr eng am Gesicht anliegt (Leckage), strömt die Luft ungefiltert an den Seiten vorbei – der Schutz ist dann nahezu wirkungslos.
- Alterung des Nasenpolsters und Klebstoffs: Der Schaumstoff am Nasenbügel kann zerbröseln oder sich ablösen. Auch Klebeverbindungen innerhalb der Maskenschichten können an Stabilität verlieren.
3. Kann man abgelaufene Masken noch verwenden?
Das kommt auf den Einsatzzweck an:
- Im medizinischen oder beruflichen Bereich: Hier ist die Verwendung abgelaufener Masken verboten, da der Arbeitsschutz eine zertifizierte Schutzwirkung garantieren muss.
- Im privaten Bereich: Eine abgelaufene FFP2-Maske ist in der Regel immer noch effektiver als eine einfache Stoffmaske oder gar kein Schutz. Sie schützt jedoch nicht mehr zuverlässig vor Viren, wenn die elektrostatische Filterleistung nachgelassen hat.
- Tipp: Für staubige Arbeiten im Garten oder beim Heimwerken (z. B. Schleifen von Holz) können sie oft noch aufgebraucht werden, sofern die Gummis noch halten.
4. Was beeinflusst die Haltbarkeit?
Die Alterung wird durch äußere Faktoren beschleunigt. Wenn Masken an folgenden Orten gelagert wurden, können sie schon vor dem Ablaufdatum unbrauchbar sein:
- Hohe Luftfeuchtigkeit: Entlädt die Elektrostatik des Filters schneller.
- Große Hitze: (z. B. im Auto im Sommer) lässt die Kunststoffe und Gummis extrem schnell altern.
- Direktes Sonnenlicht (UV-Strahlung): Zersetzt die Struktur des Filtervlieses.
Fazit: Wenn das Datum überschritten ist, sollte man die Maske für den Infektionsschutz nicht mehr verwenden. Die Maske „zerfällt“ zwar nicht sofort, aber ihr unsichtbarer Schutzmechanismus – die elektrostatische Barriere – lässt nach.