Wie wird ein Abschleppseil im Straßenverkehr vorschriftsmäßig gekennzeichnet, um für andere sichtbar zu sein?
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In Deutschland ist die Kennzeichnung eines Abschleppseils in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (§ 43 Abs. 3 StVZO) genau geregelt.
Damit das Seil für andere Verkehrsteilnehmer (insbesondere Radfahrer oder Fußgänger, die versuchen könnten, zwischen den Fahrzeugen durchzugehen) rechtzeitig erkennbar ist, muss es wie folgt gekennzeichnet sein:
1. Die rote Fahne (Pflicht)
- Art der Kennzeichnung: In der Mitte des Abschleppseils muss eine rote Fahne angebracht sein.
- Größe: Die Fahne sollte eine Größe von etwa 150 mm x 150 mm (15 x 15 cm) haben.
- Zweck: Sie dient als optisches Warnsignal, damit das oft dünne und farblich unauffällige Seil nicht übersehen wird.
2. Warnblinkanlage (Pflicht)
Zusätzlich zur Kennzeichnung des Seils schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung (§ 15a StVO) vor:
- Beide Fahrzeuge (das ziehende und das abgeschleppte Fahrzeug) müssen während des gesamten Abschleppvorgangs die Warnblinkanlage eingeschaltet haben.
- Hinweis: Wenn die Warnblinkanlage des defekten Fahrzeugs nicht funktioniert (z. B. wegen einer leeren Batterie), darf das Fahrzeug nicht mit einem Seil oder einer Stange abgeschleppt werden, sondern muss auf ein spezielles Transportfahrzeug verladen werden.
Weitere wichtige Vorschriften beim Abschleppen mit dem Seil:
- Länge des Seils: Der Abstand zwischen den Fahrzeugen darf nicht mehr als 5 Meter betragen.
- Beschaffenheit: Das Seil muss reißfest sein.
- Autobahn: Wenn auf der Autobahn abgeschleppt wird, muss diese bei der nächsten Ausfahrt verlassen werden. Das Auffahren auf die Autobahn ist mit einem abzuschleppenden Fahrzeug verboten.
- Lenkung und Bremsen: Beim abgeschleppten Fahrzeug müssen Lenkung und Bremsen funktionieren. Beachten Sie, dass bei ausgeschaltetem Motor der Bremskraftverstärker und die Servolenkung nicht arbeiten – das Bremsen und Lenken erfordert also extrem hohen Kraftaufwand!
- Abschleppstange als Alternative: Eine Abschleppstange ist sicherer als ein Seil, da sie einen konstanten Abstand garantiert und Auffahrunfälle verhindert. Auch die Stange muss in der Mitte mit einer roten Fahne gekennzeichnet sein.
Zusammenfassend: Ein Abschleppseil muss in der Mitte mit einer roten Fahne (15x15 cm) markiert sein, und beide Autos müssen die Warnblinker nutzen.