Suche nach 'abschleppseil'
Wie wird ein Abschleppseil im Straßenverkehr vorschriftsmäßig gekennzeichnet, um für andere sichtbar zu sein?
In Deutschland ist die Kennzeichnung eines Abschleppseils in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (§ 43 Abs. 3 StVZO) genau geregelt. Damit das Seil für andere Verkehrsteilnehmer (insbesondere Radfahrer oder Fußgänger, die versuchen könnten, zwischen den Fahrzeugen durchzugehen) rechtzeitig erkennbar ist, muss es wie folgt gekennzeichnet sein: 1 ...