Wie problematisch ist die Kennzeichnung der Herkunft bei gemischten Hackfleischprodukten im Supermarkt?

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Die Kennzeichnung der Herkunft bei gemischtem Hackfleisch (in der Regel Rind und Schwein) ist ein komplexes Thema, das von Verbraucherschützern seit Jahren als problematisch und intransparent kritisiert wird.

Hier sind die Hauptgründe, warum die Kennzeichnung oft als unzureichend empfunden wird:

1. Unterschiedliche Kennzeichnungsregeln für Rind und Schwein

Das Hauptproblem liegt in den rechtlichen Anforderungen, die für die verschiedenen Fleischsorten im Mix gelten:

  • Rinderfleisch: Seit der BSE-Krise gibt es sehr strenge Regeln. Es muss genau angegeben werden, wo das Tier geboren, gemästet, geschlachtet und zerlegt wurde.
  • Schweinefleisch: Hier sind die Regeln lockerer. Es muss lediglich der Ort der Mast und der Ort der Schlachtung angegeben werden (z. B. „Aufgezogen in: Deutschland“, „Geschlachtet in: Deutschland“). Der Geburtsort fehlt oft.
  • Das Problem beim Mix: Wenn beide Sorten gemischt werden, führt das oft zu einem „Etiketten-Wirrwarr“. Wenn die Herkunftsländer nicht identisch sind, wird die Kennzeichnung für den Verbraucher extrem unübersichtlich.

2. Die „EU/Nicht-EU“-Falle

Wenn das Fleisch für das Hackfleisch aus verschiedenen Ländern stammt, erlaubt der Gesetzgeber oft sehr vage Angaben.

  • Oft liest man Formulierungen wie „Hergestellt aus Fleisch aus EU- und Nicht-EU-Ländern“.
  • Für einen Verbraucher, der Wert auf Regionalität oder kurze Transportwege legt, ist diese Information wertlos, da sie theoretisch Fleisch aus Polen, Argentinien und Deutschland in einer Packung bedeuten kann.

3. Verarbeitung vs. Herkunft

Ein häufiges Missverständnis ist der Ort der Verarbeitung. Auf der Packung steht oft groß das Identitätskennzeichen (das ovale Siegel mit dem Kürzel wie „DE NW 123“).

  • Dieses Siegel gibt nur an, wo das Fleisch zuletzt verpackt oder verarbeitet wurde.
  • Es sagt nichts darüber aus, wo das Tier gelebt hat. Ein Fleischprodukt kann in Deutschland verpackt worden sein, obwohl das Tier in den Niederlanden geboren und in Dänemark geschlachtet wurde.

4. Mangelnde Transparenz bei loser Ware (Metzgertheke)

Lange Zeit galt die Kennzeichnungspflicht vor allem für abgepacktes Fleisch im Supermarktregal.

  • Neuerung seit Februar 2024: In Deutschland wurde die Herkunftskennzeichnungspflicht auf unverpackte Ware (z. B. an der Fleischtheke im Supermarkt oder beim Metzger) ausgeweitet.
  • Zuvor war es für Kunden an der Theke fast unmöglich, die Herkunft ohne Nachfrage (und oft wusste es das Personal selbst nicht genau) zu erfahren. Die Umsetzung in der Praxis schwankt jedoch noch stark.

5. Komplexität der Lieferketten

Hackfleisch ist ein industrielles Massenprodukt. In großen Fleischwerken werden Fleischabschnitte von hunderten verschiedenen Tieren zusammengemischt.

  • Um die Herkunft für jede Packung exakt anzugeben, müssten die Betriebe extremen logistischen Aufwand betreiben (Chargentrennung).
  • Das führt dazu, dass Hersteller oft „Sammelangaben“ machen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, was jedoch die Transparenz für den Kunden mindert.

Fazit: Warum ist das problematisch?

Die Kennzeichnung ist deshalb problematisch, weil sie Scheinsicherheit suggerieren kann. Während das Rindfleisch im Mix streng überwacht wird, bleibt die Herkunft des Schweinefleischanteils oft vager. Für Verbraucher, die aus ethischen Gründen (Tierschutzstandards in anderen Ländern) oder ökologischen Gründen (CO2-Fußabdruck durch Transport) entscheiden wollen, reicht die aktuelle Kennzeichnung bei gemischten Produkten oft nicht aus.

Ein kleiner Lichtblick: Durch staatliche Initiativen wie das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und die ausgeweitete Herkunftskennzeichnung wird es langsam besser, aber gerade bei verarbeiteten Produkten wie gewürztem Hackfleisch oder Fleischzubereitungen gibt es nach wie vor große Lücken.

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