Wie lange darf eine FFP2-Maske laut Arbeitsschutzvorgaben maximal am Stück getragen werden, bevor eine Tragepause erfolgen muss?
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Gemäß den geltenden Arbeitsschutzvorgaben in Deutschland (insbesondere der DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“) gelten für das Tragen von FFP2-Masken folgende Richtwerte für gesunde Personen:
1. Ohne Ausatemventil (Standard-FFP2-Maske)
- Maximale Tragedauer: 75 Minuten
- Anschließende Erholungspause: 30 Minuten
2. Mit Ausatemventil
- Maximale Tragedauer: 120 Minuten
- Anschließende Erholungspause: 30 Minuten
Wichtige Details zur Umsetzung:
- Was bedeutet „Erholungspause“? Eine Erholungspause im Sinne des Arbeitsschutzes bedeutet nicht unbedingt eine Arbeitspause. Es handelt sich um eine maskenfreie Zeit, in der der Arbeitnehmer Tätigkeiten ohne Atemschutz ausübt (z. B. Büroarbeit, Dokumentation oder andere körperlich leichte Tätigkeiten).
- Anzahl der Einsätze pro Schicht: In der Regel sollten bei einer 8-Stunden-Schicht maximal fünf Einsätze (bei 75 Min. Tragezeit) stattfinden.
- Gefährdungsbeurteilung: Diese Zeiten sind „Anhaltswerte“. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine individuelle Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Bei schwerer körperlicher Arbeit oder großer Hitze müssen die Tragezeiten verkürzt werden. Bei sehr leichter Arbeit können sie in Ausnahmefällen leicht verlängert werden.
- Vorsorgeuntersuchung: Da FFP2-Masken den Atemwiderstand erhöhen, hat der Arbeitnehmer ab einer Tragezeit von mehr als 30 Minuten pro Tag Anspruch auf eine Angebotsvorsorge (G 26 „Atemschutzgeräte“) durch einen Betriebsarzt.
Zusammenfassend: Die Faustregel für die gängige FFP2-Maske im Arbeitsalltag lautet: 75 Minuten tragen, 30 Minuten absetzen.