Woran erkennt man eine echte, zertifizierte FFP2-Maske im Vergleich zu potenziell minderwertigen Fälschungen?

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Um eine echte, zertifizierte FFP2-Maske von minderwertigen Fälschungen oder Masken ohne europäische Zulassung zu unterscheiden, gibt es klare Prüfmerkmale. In der EU müssen Atemschutzmasken der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) entsprechen.

Hier ist eine Checkliste, worauf Sie achten müssen:

1. Der Aufdruck auf der Maske (Pflichtangaben)

Jede zertifizierte FFP2-Maske muss direkt auf der Außenseite folgende Informationen dauerhaft aufgedruckt haben:

  • Das CE-Zeichen mit vierstelliger Nummer: Zum Beispiel „CE 2163“ oder „CE 0121“. Die vierstellige Nummer gibt die Prüfstelle an, die das Produkt zertifiziert hat.
  • Die Norm: Es muss „EN 149:2001 + A1:2009“ (oder ähnlich nach dieser Norm) darauf stehen.
  • Die Schutzklasse: „FFP2“.
  • Der Markenname oder Hersteller: Ein eindeutiges Identifikationsmerkmal des Produzenten.
  • Modellnummer: Eine eindeutige Bezeichnung des Herstellers für diesen Maskentyp.
  • Zusatzbezeichnung:
    • NR (non reusable): Einmalmaske (Standard).
    • R (reusable): Wiederverwendbar.
    • D: Hat den Dolomitstaub-Test bestanden (besonders atmungsaktiv).

2. Die vierstellige Nummer prüfen (NANDO-Datenbank)

Die Nummer hinter dem CE-Zeichen ist der wichtigste Hinweis. Sie können online prüfen, ob diese Prüfstelle überhaupt existiert und ob sie berechtigt ist, Atemschutzmasken zu zertifizieren.

  • Suchen Sie nach der „NANDO-Datenbank“ der EU-Kommission.
  • Dort geben Sie die vierstellige Nummer ein.
  • Achtung: Wenn hinter dem CE-Zeichen keine Nummer steht oder die Nummer zu einer Prüfstelle gehört, die gar keine Atemschutzmasken testen darf, ist die Maske in der EU nicht als FFP2 zugelassen.

3. Die Konformitätserklärung

Der Hersteller ist verpflichtet, jeder kleinsten Verpackungseinheit eine Konformitätserklärung beizufügen oder einen Link/QR-Code anzugeben, unter dem man diese herunterladen kann. In diesem Dokument bestätigt der Hersteller schriftlich, dass die Maske die EU-Anforderungen erfüllt.

4. Verpackung und Gebrauchsanweisung

  • Sprache: Die Gebrauchsanweisung muss zwingend in der Landessprache (in Deutschland also auf Deutsch) verfasst sein.
  • Vollständigkeit: Sie muss Angaben zur korrekten Passform, zur Lagerung und zur Haltbarkeit (Ablaufdatum) enthalten.

5. Optische und haptische Merkmale (Indizien)

Diese Punkte sind keine rechtlichen Beweise, geben aber Hinweise auf die Qualität:

  • Geruch: Eine gute Maske sollte neutral riechen. Ein starker chemischer oder beißender Geruch deutet auf minderwertige Materialien oder Rückstände hin.
  • Nasenbügel: Er sollte stabil sein und sich gut an die Nasenform anpassen lassen, ohne sofort wieder zurückzufedern.
  • Bänder: Die Ohrschlaufen oder Kopfhinterband-Befestigungen sollten fest verschweißt sein und nicht bei leichtem Zug abreißen.

6. Vorsicht bei Bezeichnungen wie „KN95“ oder „N95“

  • KN95 ist der chinesische Standard, N95 der US-amerikanische.
  • Diese Masken sind nicht automatisch gleichbedeutend mit FFP2. Sie dürfen in Europa nur als FFP2 verkauft werden, wenn sie ein zusätzliches EU-Prüfverfahren durchlaufen haben und das CE-Kennzeichen tragen. Steht nur „KN95“ auf der Maske ohne CE-Nummer, gilt sie in der EU rechtlich nicht als zertifizierte FFP2-Maske.

Zusammenfassung: Was ist ein Warnsignal?

  • CE-Zeichen ohne vierstellige Nummer.
  • Rechtschreibfehler auf der Maske oder Verpackung.
  • Keine Angabe der Norm EN 149.
  • Fehlende deutsche Bedienungsanleitung.
  • Der Preis ist "zu gut um wahr zu sein" (obwohl die Preise mittlerweile generell niedrig sind).

Tipp: Kaufen Sie Masken idealerweise in Apotheken, Drogeriemärkten oder bei etablierten deutschen Fachhändlern. Bei fliegenden Händlern auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay ist die Gefahr, an Fälschungen zu geraten, deutlich höher.