Wie hoch ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestanteil an Haselnüssen in der Creme?

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Es gibt für „Haselnusscreme“ oder „Nuss-Nougat-Creme“ kein spezielles Einzelgesetz, das einen Mindestanteil festlegt (wie es etwa bei Fruchtsäften oder Schokolade der Fall ist).

Stattdessen gelten in Deutschland die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs (insbesondere die Leitsätze für Ölsamen und daraus hergestellte Massen und Süßwaren). Diese Leitsätze sind zwar keine Gesetze im strikten Sinne, aber sie beschreiben die allgemeine Verkehrsauffassung. Das heißt: Wenn ein Hersteller diese Werte unterschreitet, darf er das Produkt in der Regel nicht unter diesem Namen verkaufen, da es als Täuschung gewertet werden könnte.

Hier sind die relevanten Richtwerte:

1. Nuss-Nougat-Creme

Für die klassische Nuss-Nougat-Creme (wie sie die meisten im Supermarkt kaufen) gilt:

  • Der Anteil an Haselnusskernen muss mindestens 10 % betragen.
  • Die meisten Markenprodukte (wie Nutella) liegen leicht darüber, meist bei etwa 13 %.

2. Haselnusscreme

Wenn ein Produkt explizit als „Haselnusscreme“ bezeichnet wird (ohne den Zusatz „Nougat“), wird von Verbrauchern oft ein höherer Anteil erwartet. Es gibt hier jedoch keinen festgeschriebenen starren Mindestwert in den Leitsätzen. In der Praxis haben hochwertige Haselnusscremes oft Anteile von 20 % bis 45 % oder sogar mehr.

3. Haselnussmus / Haselnussmark

  • Wenn es sich um reines Haselnussmus handelt, muss der Anteil 100 % betragen. Hier dürfen keine Öle, Zucker oder Aromen zugesetzt werden.

Wichtige Zusatzinfo (QUID-Regelung):

Da die Haselnuss eine wertbestimmende Zutat ist und im Produktnamen vorkommt, ist der Hersteller durch die europäische Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dazu verpflichtet, den genauen Prozentsatz der Haselnüsse im Zutatenverzeichnis anzugeben (QUID-Regel).

Zusammenfassend: Bei der typischen Nuss-Nougat-Creme aus dem Supermarkt müssen es laut Verkehrsauffassung mindestens 10 % sein.