Wie hoch ist der gesetzlich festgelegte Mindestfettgehalt von Vollmilch in Deutschland?

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Der gesetzlich festgelegte Mindestfettgehalt für Vollmilch beträgt in Deutschland (gemäß EU-weiter Regelungen) mindestens 3,5 %.

Dabei wird im Handel zwischen zwei Varianten unterschieden:

  1. Vollmilch mit eingestelltem Fettgehalt: Diese Milch wird in der Molkerei so verarbeitet, dass sie exakt einen Fettgehalt von (meist) 3,5 % aufweist.
  2. Vollmilch mit natürlichem Fettgehalt: Dieser Fettgehalt muss ebenfalls bei mindestens 3,5 % liegen, ist jedoch nicht standardisiert. In der Regel liegt er bei dieser Variante etwas höher, meist zwischen 3,8 % und 4,2 %, je nach Jahreszeit und Fütterung der Kühe.

Zum Vergleich die anderen gängigen Stufen:

  • Fettarme Milch: 1,5 % bis 1,8 % Fett.
  • Magermilch (entrahmte Milch): maximal 0,5 % Fett.