Welcher Mehlanteil (Roggen oder Weizen) muss in einem Landbrot mindestens enthalten sein?
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Für die Bezeichnung Landbrot (oder auch Bauernbrot) gibt es in Deutschland in den „Leitsätzen für Brot und Kleingebäck“ keine starre, prozentuale Festlegung auf eine Getreidesorte allein, da es sich rechtlich um ein Mischbrot handelt.
Hier sind die entscheidenden Regeln:
- Es muss ein Mischbrot sein: Ein Landbrot besteht immer aus einer Mischung von Roggen- und Weizenmehl.
- Der Mehrheitsanteil (über 50 %): Damit ein Brot als Mischbrot (und somit als Landbrot) gilt, muss eine der beiden Getreidesorten mit mehr als 50 % (also mindestens 51 %) vertreten sein.
- Die zwei Varianten:
- Roggenmischbrot (Landbrot): Besteht aus mehr als 50 %, aber weniger als 90 % Roggenmehl.
- Weizenmischbrot (Landbrot): Besteht aus mehr als 50 %, aber weniger als 90 % Weizenmehl.
Zusammenfassend:
In einem Landbrot muss der Anteil der namensgebenden oder dominierenden Getreidesorte (entweder Roggen oder Weizen) mindestens 51 % betragen.
Häufig wird unter „Landbrot“ klassischerweise ein Roggenmischbrot verstanden (mit einem Roggenanteil von ca. 60–70 %), aber das ist regional unterschiedlich. Steht auf dem Etikett nur „Landbrot“, muss im Zutatenverzeichnis ersichtlich sein, welche Mehlsorte überwiegt.