Welchen Anteil an Roggenmehl muss ein Brötchen mindestens enthalten, um als Röggelchen zu gelten?

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Um als Röggelchen bezeichnet werden zu dürfen, muss das Brötchen einen Roggenmehlanteil von mindestens 50 % haben.

Hier sind die Details dazu:

  1. Lebensmittelrechtliche Einordnung: Das Röggelchen fällt unter die Kategorie der Roggenmischbrötchen. Gemäß den „Leitsätzen für Brot und Kleingebäck“ des Deutschen Lebensmittelbuchs müssen Roggenmischbrote (und entsprechend auch Kleingebäck) aus mehr als 50 %, aber weniger als 90 % Roggenmahlerzeugnissen hergestellt werden.
  2. Besonderheiten des Röggelchens:
    • Herkunft: Es ist eine rheinische Spezialität (besonders in Köln und Düsseldorf beliebt).
    • Form: Röggelchen werden fast immer als Paar (zwei zusammenhängende Brötchen) gebacken.
    • Backweise: Sie werden „auf Umschlag“ gebacken, das heißt, sie liegen im Ofen so eng beieinander, dass sie an der Kontaktstelle keine Kruste bilden, sondern dort hell und weich bleiben.
    • Aussehen: Durch die lange Backzeit und oft auch durch die Zugabe von Malz haben sie eine sehr dunkle, kräftige Kruste und ein herzhaftes Aroma.

Kulinarischer Tipp: Die bekannteste Art, ein Röggelchen zu essen, ist als „Halve Hahn“ – serviert mit einer dicken Scheibe mittelaltem Gouda, Senf, Zwiebelringen und saurer Gurke.