Welche vier Zutaten sind laut dem deutschen Reinheitsgebot für Pils zulässig?

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Laut dem deutschen Reinheitsgebot (beziehungsweise dem heute gültigen Vorläufigen Biergesetz) sind für ein Pils – das ein untergäriges Bier ist – genau diese vier Zutaten zulässig:

  1. Wasser
  2. Gerstenmalz
  3. Hopfen
  4. Hefe

Hintergrund-Info: Im ursprünglichen bayerischen Reinheitsgebot von 1516 wurden nur Wasser, Gerste und Hopfen genannt. Die Hefe wurde damals noch nicht explizit aufgeführt, da man ihre Rolle bei der Gärung noch nicht genau kannte (man nutzte die in der Luft vorhandene Hefe oder den Bodensatz des vorherigen Suds). Heute ist sie offizieller Bestandteil der Regelung. Da Pils untergärig ist, darf laut Gesetz ausschließlich Malz aus Gerste verwendet werden (anders als bei obergärigen Bieren wie Weizenbier, bei denen auch Weizenmalz erlaubt ist).