Welche vier Zutaten sind laut Reinheitsgebot für das Brauen eines Hellen erlaubt?

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Laut dem heute gültigen Reinheitsgebot (bzw. dem vorläufigen Biergesetz) sind für das Brauen eines Hellen (ein untergäriges Bier) genau diese vier Zutaten erlaubt:

  1. Wasser
  2. Gerstenmalz
  3. Hopfen
  4. Hefe

Hintergrund-Info: Im ursprünglichen Text von 1516 wurden nur Wasser, Gerste und Hopfen genannt. Die Hefe wurde damals noch nicht explizit erwähnt, da man ihre Rolle bei der Gärung noch nicht genau kannte (man nutzte meist die Hefe-Rückstände des vorangegangenen Brauvorgangs). Da ein Helles ein untergäriges Bier ist, schreibt das Gesetz zudem zwingend die Verwendung von Gerstenmalz vor (bei obergärigen Bieren wie Weizenbier darf es auch Malz aus anderem Getreide wie Weizen sein).