Was bedeutet die Kennzeichnung „wasserfest“ bei Sonnenschutzmitteln?
Die Kennzeichnung „wasserfest“ bei Sonnenschutzmitteln führt oft zu Missverständnissen. Es bedeutet nicht, dass der Schutz nach dem Baden noch vollständig (zu 100 %) vorhanden ist.
Hier ist die genaue Definition gemäß den EU-Leitlinien (Cosmetics Europe):
1. Die 50-Prozent-Regel
Ein Sonnenschutzmittel darf als „wasserfest“ bezeichnet werden, wenn nach zwei Mal 20 Minuten Baden (insgesamt 40 Minuten) noch mindestens 50 % des ursprünglichen Lichtschutzfaktors (LSF) auf der Haut nachweisbar sind.
- Beispiel: Wenn Sie LSF 30 auftragen, muss nach dem Baden noch mindestens LSF 15 vorhanden sein.
2. Was bedeutet „extra wasserfest“?
Diese Kennzeichnung ist noch strenger: Das Produkt gilt als „extra wasserfest“, wenn nach vier Mal 20 Minuten Baden (insgesamt 80 Minuten) noch mindestens 50 % des Lichtschutzfaktors vorhanden sind.
Wichtige Einschränkungen in der Praxis
Auch wenn ein Produkt als wasserfest gilt, gibt es in der Realität Faktoren, die den Schutz deutlich schneller verringern:
- Abtrocknen: Das kräftige Abrubbeln mit dem Handtuch entfernt den Großteil des Sonnenschutzmittels mechanisch – selbst wenn es wasserfest ist.
- Bewegung und Schweiß: Salz- oder Chlorwasser sowie Schweiß greifen den Schutzfilm zusätzlich an.
- Zeit: Die Schutzwirkung nimmt im Wasser kontinuierlich ab, nicht erst nach 40 Minuten.
Empfehlung der Hautärzte
Trotz der Kennzeichnung „wasserfest“ sollten Sie folgende Regeln beachten:
- Nachcremen: Cremen Sie sich nach jedem Aufenthalt im Wasser (und nach dem Abtrocknen) erneut ein, um den vollen Schutz wiederherzustellen.
- Keine Verlängerung: Wichtig zu wissen ist, dass erneutes Eincremen den Schutz nur erhält, aber nicht verlängert. Die maximale Zeit, die man pro Tag in der Sonne verbringen darf (abhängig vom Hauttyp und LSF), wird durch Nachcremen nicht erhöht.
- Großzügig auftragen: Die Wasserfestigkeit wird unter Laborbedingungen mit einer bestimmten Menge Creme getestet. Wer zu dünn aufträgt, verliert den Schutz im Wasser noch schneller.
Fazit: „Wasserfest“ ist eher als ein „verbesserter Schutz beim Schwimmen“ zu verstehen, nicht als ein Freifahrtschein, nach dem Baden auf das erneute Eincremen zu verzichten.