Warum bieten einfache Sitzerhöhungen oft keinen ausreichenden Schutz bei einem Seitenaufprall?
Einfache Sitzerhöhungen (oft auch „Popo-Retter“ genannt), die lediglich aus einer Sitzerhöhung ohne Rückenlehne und Kopfstützen bestehen, bieten bei einem Seitenaufprall aus mehreren Gründen kaum Schutz:
1. Fehlende seitliche Barriere
Der wichtigste Grund ist das Fehlen von Seitenwangen. Kindersitze mit Rückenlehne haben gepolsterte Seitenteile im Bereich des Beckens, des Oberkörpers und vor allem des Kopfes. Bei einem Seitenaufprall fungieren diese als Knautschzone. Eine einfache Sitzerhöhung bietet hier keinerlei physische Barriere zwischen dem Kind und der eindringenden Autotür.
2. Kein Schutz für den Kopf- und Nackenbereich
Bei einem Seitenaufprall wird der Kopf des Kindes mit großer Wucht zur Seite geschleudert.
- Ohne Rückenlehne: Der Kopf kann gegen die Fensterscheibe, die Türverkleidung oder die B-Säule des Autos prallen.
- Mit Rückenlehne/Kopfstütze: Die tiefen, energieabsorbierenden Kopfstützen fangen den Kopf auf und verhindern, dass er extrem zur Seite knickt oder gegen harte Fahrzeugteile schlägt.
3. Instabile Gurtführung
Ein Drei-Punkt-Gurt ist dafür ausgelegt, über die stabilen Knochenpunkte (Schulter und Becken) zu verlaufen.
- Bei einer einfachen Sitzerhöhung fehlt die Führung am Oberkörper. Bei einem Aufprall (insbesondere wenn dieser schräg oder von der Seite erfolgt) kann das Kind unter dem Gurt hervorrutschen oder der Gurt schneidet am Hals ein, anstatt auf der Schulter zu bleiben.
- Sitze mit Rückenlehne haben meist eine Gurtführung an der Schulter, die sicherstellt, dass der Gurt auch bei heftigen Bewegungen immer an der richtigen Stelle bleibt.
4. Fehlende Energieabsorption
Hochwertige Kindersitze bestehen aus speziellen Kunststoffen und Materialien (wie EPS-Schaum), die darauf ausgelegt sind, bei einem Aufprall Energie zu absorbieren (sich zu verformen), bevor die Kraft auf das Kind trifft. Einfache Sitzerhöhungen bestehen oft nur aus Hartplastik oder Styropor und haben keine flächige Struktur, die den Oberkörper des Kindes schützen könnte.
5. Das Kind rutscht weg
Bei einem Seitenaufprall wirken enorme Fliehkräfte. Da einfache Sitzerhöhungen dem Oberkörper keinen seitlichen Halt bieten, rutscht das Kind zur Seite weg. Dadurch verlässt es die optimale Schutzposition des Sicherheitsgurtes und des Airbags (falls vorhanden).
Gesetzliche Einordnung (Wichtiger Hinweis):
Aufgrund dieser Sicherheitsmängel hat sich die Gesetzgebung verschärft. Nach der aktuellen Norm UN ECE R129 (i-Size) müssen Kindersitze für Kinder bis zu einer Körpergröße von 125 cm verpflichtend einen Seitenaufprallschutz (also eine Rückenlehne) besitzen. Einfache Sitzerhöhungen sind zwar für ältere/größere Kinder nach älteren Normen (ECE R44/04) noch zugelassen, Experten (ADAC, Stiftung Warentest) raten jedoch dringend davon ab, sie als Hauptsitz zu verwenden.
Fazit: Eine einfache Sitzerhöhung korrigiert lediglich die Sitzhöhe, damit der Gurt nicht am Hals einschneidet. Sie bietet jedoch null Schutz gegen seitliche Krafteinwirkungen, was bei Unfällen im Stadtverkehr (Kreuzungskollisionen) oft verheerende Folgen hat.