Von welchen Fischarten stammt echter Kaviar?

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Echter Kaviar stammt ausschließlich von Fischen aus der Familie der Störe (Acipenseridae).

Obwohl der Rogen vieler anderer Fische (wie Lachs, Forelle oder Seehase) ebenfalls als Kaviar bezeichnet wird, gilt im strengen und lebensmittelrechtlichen Sinne nur das Ei des Störs als „echter Kaviar“.

Hier sind die wichtigsten Störarten, von denen der bekannte echte Kaviar stammt:

  1. Beluga-Stör (Huso huso):

    • Er liefert den teuersten und begehrtesten Kaviar.
    • Die Eier sind besonders groß (3–4 mm) und haben eine hellgraue bis anthrazitfarbene Farbe.
    • Geschmack: Sehr mild, cremig und fein-buttrig.
  2. Ossietra-Stör (Acipenser gueldenstaedtii – auch Russischer Stör):

    • Der Ossietra-Kaviar hat ein mittelgroßes Korn (ca. 2,5–3 mm).
    • Die Farbe variiert von dunkelgrau über braun bis hin zu einem goldenen Schimmer.
    • Geschmack: Charakteristisch nussig und etwas kräftiger als Beluga.
  3. Sevruga-Stör (Acipenser stellatus – auch Sternhausen):

    • Diese Art liefert das kleinste Korn (ca. 2 mm).
    • Die Eier sind meist dunkelgrau bis schwarz.
    • Geschmack: Sehr würzig, kräftig und aromatisch.
  4. Sibirischer Stör (Acipenser baerii):

    • Diese Art wird heute sehr häufig in Aquakulturen gezüchtet.
    • Der Kaviar ähnelt dem Ossietra, ist aber meist etwas kleiner und dunkler.
    • Geschmack: Würzig und fein.
  5. Sterlet (Acipenser ruthenus):

    • Ein kleinerer Stör, der für sein sehr feines, kleines Korn bekannt ist.
    • Besonders selten und berühmt ist der helle „Albino-Kaviar“ (auch weißer Kaviar oder Gold-Kaviar genannt), der früher Kaisern und Zaren vorbehalten war.

Wichtiger Hinweis zum Artenschutz: Da Störe in freier Wildbahn fast ausgestorben sind, ist der Handel mit Wildkaviar streng verboten. Fast der gesamte echte Kaviar, den man heute legal kaufen kann, stammt aus zertifizierten Aquakulturen (Störzuchten).

Andere Produkte wie „Lachskaviar“ (orange-rot), „Forellenkaviar“ (gelb-orange) oder „Deutscher Kaviar“ (vom Seehasen, oft schwarz eingefärbt) müssen offiziell als Kaviarersatz oder unter Angabe der Fischart (z. B. „Lachsrogen“) deklariert werden.

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