Sind Dashcam-Aufnahmen in Deutschland als Beweismittel vor Gericht uneingeschränkt zulässig?
Die kurze Antwort lautet: Nein, Dashcam-Aufnahmen sind in Deutschland nicht „uneingeschränkt“ als Beweismittel zulässig.
Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2018 ein wegweisendes Urteil gefällt (Az. VI ZR 233/17), das die Nutzung von Dashcam-Videos als Beweismittel im Zivilprozess ermöglicht, aber es gibt dabei wichtige Einschränkungen und rechtliche Hürden.
Hier sind die Details zur aktuellen Rechtslage:
1. Das Grundsatzurteil des BGH (2018)
Der BGH entschied, dass Dashcam-Aufnahmen im Unfallhaftpflichtprozess zur Beweissicherung verwertet werden dürfen. Das Gericht argumentierte, dass das Interesse des Geschädigten an der Aufklärung des Unfalls in vielen Fällen schwerer wiegt als das Persönlichkeitsrecht des Unfallgegners – vor allem, weil dieser sich ohnehin im öffentlichen Straßenraum bewegt und durch seine Teilnahme am Verkehr bereits eine gewisse Preisgabe seiner Privatsphäre in Kauf nimmt.
2. Das Problem des Datenschutzes (DSGVO)
Obwohl die Aufnahme vor Gericht verwertet werden darf, verstößt das permanente, anlasslose Filmen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
- Anlassloses Filmen: Wer den ganzen Tag filmt und alles speichert, handelt ordnungswidrig. Dies kann Bußgelder durch die Datenschutzbehörden nach sich ziehen – selbst wenn das Video im Prozess als Beweis zugelassen wird.
- Einzelfallprüfung: Das Gericht muss in jedem Einzelfall eine Interessenabwägung vornehmen. Dabei wird das Recht auf Beweisführung gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung abgewogen.
3. Was macht eine Dashcam „zulässig“?
Damit eine Dashcam (datenschutz-)rechtlich weniger problematisch ist und die Chance auf Verwertung steigt, sollte sie folgende Funktionen haben:
- Loop-Funktion: Die Kamera überschreibt alte Aufnahmen nach kurzer Zeit (z. B. nach wenigen Minuten) automatisch wieder.
- G-Sensor / Ereignisbezogene Speicherung: Die Kamera speichert die Aufnahme nur dann dauerhaft, wenn ein Sensor eine Erschütterung (Unfall) registriert oder der Fahrer manuell eine Taste drückt. Nur diese kurze Sequenz darf dann gesichert werden.
4. Risiken trotz Zulässigkeit
Selbst wenn Sie mit der Dashcam Ihre Unschuld beweisen können, müssen Sie mit folgenden Konsequenzen rechnen:
- Bußgelder: Die zuständige Datenschutzbehörde kann ein Bußgeld gegen Sie verhängen, weil die Art der Aufnahme (z. B. langes, anlassloses Filmen) gegen das Gesetz verstieß.
- Gegenbeweis: Wenn Ihre Dashcam auch Ihr eigenes Fehlverhalten (z. B. zu schnelles Fahren vor dem Unfall) aufgezeichnet hat, kann die Polizei oder die Gegenseite die Beschlagnahmung des Geräts fordern, und das Video wird gegen Sie verwendet.
Zusammenfassung
Dashcam-Aufnahmen sind grundsätzlich verwertbar, wenn sie zur Aufklärung schwerwiegender Verkehrsereignisse dienen. Eine uneingeschränkte Zulässigkeit gibt es jedoch nicht, da immer eine Abwägung zwischen Datenschutz und Aufklärungsinteresse stattfindet. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollte die Kamera nur kurzzeitig und anlassbezogen (durch Sensoren ausgelöst) speichern.
Hinweis: Diese Antwort stellt keine Rechtsberatung dar. Im Falle eines Unfalls sollten Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.