Drohen Bußgelder, wenn Dashcam-Videos ohne Verpixelung von Gesichtern im Internet veröffentlicht werden?

Melden

Ja, es drohen empfindliche Bußgelder und rechtliche Konsequenzen, wenn Dashcam-Videos ohne Verpixelung von Gesichtern (oder Kennzeichen) im Internet veröffentlicht werden.

Hier sind die wichtigsten Gründe und rechtlichen Grundlagen dafür:

1. Verstoß gegen die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)

Gesichter und Autokennzeichen gelten als personenbezogene Daten. Die Verarbeitung und Veröffentlichung dieser Daten ist nach der DSGVO nur erlaubt, wenn eine Rechtsgrundlage vorliegt (z. B. eine Einwilligung der Betroffenen oder ein berechtigtes Interesse).

  • Kein berechtigtes Interesse: Das Bloßstellen anderer Verkehrsteilnehmer ("Internet-Pranger"), die Unterhaltung oder die allgemeine Dokumentation des Verkehrsgeschehens gelten nicht als berechtigtes Interesse, das die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten überwiegt.
  • Bußgelder: Die Datenschutzbehörden können hier Bußgelder verhängen. Diese können bei Privatpersonen im dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Bereich liegen, theoretisch aber noch deutlich höher ausfallen.

2. Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz (KUG)

Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

  • Es gibt Ausnahmen (z. B. Personen als "Beiwerk" bei Landschaftsaufnahmen), aber bei Dashcam-Videos, in denen eine bestimmte Verkehrssituation oder ein Fehlverhalten gezeigt wird, stehen die Personen oft im Fokus oder sind zumindest deutlich identifizierbar.
  • Eine Veröffentlichung ohne Einwilligung verletzt das Recht am eigenen Bild.

3. Zivilrechtliche Konsequenzen (Schadensersatz/Unterlassung)

Neben Bußgeldern durch den Staat können die gefilmten Personen auch privat rechtlich gegen dich vorgehen:

  • Abmahnung: Ein Anwalt kann dich kostenpflichtig abmahnen und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordern.
  • Schadensersatz: Unter Umständen können die Betroffenen Schmerzensgeld wegen der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte fordern.

Was ist erlaubt?

  • Speicherung für Beweiszwecke: Die anlassbezogene Speicherung (kurze Sequenzen bei Unfällen/Erschütterungen) ist laut Bundesgerichtshof (BGH) im Gerichtsprozess als Beweismittel oft zulässig.
  • Veröffentlichung mit Bearbeitung: Wenn du ein Video unbedingt hochladen möchtest, müssen alle identifizierbaren Merkmale unkenntlich gemacht werden. Das betrifft:
    • Gesichter (auch von Passanten).
    • Kfz-Kennzeichen.
    • Firmenaufschriften auf Fahrzeugen (wenn diese Rückschlüsse auf Personen zulassen).
    • Stimmen (falls diese eindeutig identifizierbar sind).

Fazit

Die deutschen Datenschutzbehörden gehen mittlerweile aktiv gegen "Dashcam-Kanäle" oder soziale Medien-Posts vor, bei denen andere Verkehrsteilnehmer erkennbar sind. Ohne sorgfältige Verpixelung ist das Hochladen solcher Videos illegal und kann teuer werden.

0