Müssen Mitfahrer ausdrücklich zustimmen, wenn die Dashcam auch den Innenraum des Fahrzeugs aufzeichnet?

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Ja, die kurze Antwort lautet: In der Regel ja. Wenn eine Dashcam den Innenraum eines Fahrzeugs aufzeichnet, ist das rechtlich deutlich sensibler als die Aufzeichnung des Verkehrs nach außen.

Hier sind die wichtigsten Punkte, die du beachten musst:

1. Recht am eigenen Bild und Persönlichkeitsrecht

Jeder Mensch hat ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Filmen von Personen im privaten Raum (und das Innere eines Autos gilt als solcher) ohne deren Einwilligung verletzt deren Persönlichkeitsrechte.

  • Privatpersonen: Wenn du Freunde oder Bekannte mitnimmst, musst du sie vorab informieren. Wenn jemand nicht gefilmt werden möchte, musst du die Kamera ausschalten oder so ausrichten, dass die Person nicht zu sehen ist.

2. Die „Audio-Falle“ (§ 201 StGB)

Das ist der kritischste Punkt: Fast alle Dashcams nehmen auch Ton auf.

  • Die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ist in Deutschland eine Straftat (§ 201 StGB).
  • Das heimliche Aufnehmen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes kann mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe geahndet werden.
  • Hier reicht ein bloßer Hinweisaufkleber oft nicht aus; die Mitfahrer müssen faktisch wissen, dass ihr Gespräch aufgezeichnet wird, und damit einverstanden sein.

3. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Seit Einführung der DSGVO ist die Videoüberwachung streng reguliert.

  • Eine permanente, anlasslose Speicherung ist unzulässig.
  • Bei gewerblichen Fahrten (Taxi, Uber, Kurier) sind die Hürden noch höher. Hier muss ein berechtigtes Interesse (z. B. Schutz vor Überfällen) vorliegen, und es muss durch deutlich sichtbare Aufkleber darauf hingewiesen werden. Dennoch bleibt die Audioaufnahme ohne explizite Zustimmung meist illegal.

4. Was passiert, wenn du es trotzdem tust?

  • Beweisverwertungsverbot: Wenn du die Aufnahme vor Gericht nutzen willst (z. B. nach einem Unfall oder Übergriff), kann es sein, dass der Richter die Aufnahme nicht zulässt, weil sie illegal entstanden ist.
  • Bußgelder: Die Datenschutzbehörden können empfindliche Bußgelder verhängen, wenn jemand dich anzeigt.
  • Strafanzeige: Mitfahrer könnten dich wegen der Tonaufnahme anzeigen (§ 201 StGB).

Praxistipps:

  1. Fragen: Sage deinen Mitfahrern klipp und klar: „Ich habe eine Dashcam, die auch den Innenraum filmt und Ton aufnimmt. Ist das für dich okay?“
  2. Ton ausschalten: Die sicherste Methode ist, die Tonaufnahme der Dashcam dauerhaft zu deaktivieren. Das entschärft die strafrechtliche Komponente massiv.
  3. Hinweisschild: In gewerblichen Fahrzeugen ist ein Piktogramm (Kamerasymbol) Pflicht.
  4. Loop-Funktion: Stelle sicher, dass die Kamera nur bei einem Unfall (G-Sensor) dauerhaft speichert und ansonsten alte Aufnahmen sofort wieder überschreibt.

Fazit: Ohne die ausdrückliche (am besten nachweisbare) Zustimmung der Mitfahrer riskierst du sowohl zivilrechtlichen Ärger als auch ein Strafverfahren, insbesondere wegen der Tonaufnahme.

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