Kann eine an der Windschutzscheibe montierte Dashcam die Sicht des Fahrers unzulässig einschränken?

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Ja, eine Dashcam kann die Sicht des Fahrers unzulässig einschränken. Wenn sie falsch platziert ist, verstößt dies gegen die geltenden Verkehrsregeln und kann sowohl Bußgelder als auch Probleme bei der Hauptuntersuchung (TÜV) nach sich ziehen.

Hier sind die wichtigsten Punkte, die man beachten muss, um die Dashcam rechtskonform und sicher zu montieren:

1. Rechtliche Grundlage: § 23 StVO

In Deutschland schreibt § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor, dass die Sicht des Fahrzeugführers nicht beeinträchtigt werden darf. Dort heißt es:

"Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden."

2. Wo darf die Dashcam NICHT hin? (Verbotszonen)

Es gibt Bereiche auf der Windschutzscheibe, die für Anbauten absolut tabu sind:

  • Das Hauptsichtfeld: Dies ist ein Bereich von etwa der Größe eines DIN-A4-Blattes direkt vor dem Fahrer (ausgehend von der Lenkradmitte). Hier darf absolut nichts montiert werden, was die Sicht auf die Fahrbahn behindert.
  • Wischbereich der Scheibenwischer: Grundsätzlich sollte die Dashcam die Sicht im direkt gewischten Bereich nicht nennenswert einschränken.

3. Wo ist die Dashcam erlaubt? (Empfohlene Montage)

Die gängige Praxis und Empfehlung von Experten (und Prüforganisationen wie TÜV/DEKRA):

  • Hinter dem Innenspiegel: Dies ist der ideale Ort. Da der Rückspiegel die Sicht an dieser Stelle ohnehin bereits verdeckt, stört eine kleine Dashcam direkt dahinter oder daneben die freie Sicht nach vorne kaum.
  • Beifahrerseite oben: Auch am oberen Rand der Beifahrerseite ist die Montage oft unproblematisch, solange sie das Sichtfeld des Fahrers nicht schneidet.
  • Kabelverlegung: Die Kabel dürfen keinesfalls lose im Raum hängen oder den Fahrer beim Lenken oder Bedienen des Fahrzeugs behindern. Sie sollten sauber hinter der Verkleidung (A-Säule, Dachhimmel) verlegt werden.

4. Mögliche Konsequenzen bei falscher Montage

Wenn die Dashcam die Sicht unzulässig einschränkt, drohen folgende Konsequenzen:

  • Verwarnungsgeld: Bei einer Polizeikontrolle kann ein Bußgeld fällig werden (meist ca. 10 bis 20 Euro, bei Gefährdung mehr).
  • Hauptuntersuchung (TÜV): Ein Prüfer kann die Dashcam als "erheblichen Mangel" einstufen, wenn sie im Sichtfeld platziert ist. In diesem Fall wird die Plakette verweigert, bis die Kamera entfernt oder umgesetzt wurde.
  • Unfallrisiko: Im schlimmsten Fall übersieht man durch eine ungünstig platzierte Kamera ein Kind oder ein Hindernis, was zur Teilschuld oder vollen Haftung führen kann.

Tipps für den Kauf und Einbau:

  1. Kompakte Bauweise: Wählen Sie eine Dashcam ohne oder mit kleinem Display, da diese unauffälliger montiert werden können.
  2. Festkleben statt Saugnapf: Klebehalterungen sind oft flacher als Saugnapfhalterungen und ermöglichen eine Montage höher am Scheibenrand.
  3. Sichtprüfung: Setzen Sie sich auf den Fahrersitz in Ihre normale Fahrposition. Wenn die Dashcam einen Teil der Straße oder wichtige Verkehrszeichen verdeckt, muss sie versetzt werden.

Hinweis zum Datenschutz: Unabhängig von der Montage müssen Dashcams in Deutschland so eingestellt sein, dass sie nur anlassbezogen (z. B. durch einen G-Sensor bei einem Unfall) dauerhaft speichern, um der DSGVO zu entsprechen (Loop-Recording).

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