Ist die Verwendung von zwei Parkscheiben gleichzeitig erlaubt, um die Parkzeit künstlich zu verlängern?
Nein, das ist nicht erlaubt und führt in der Regel dazu, dass du trotzdem ein Bußgeld (Verwarnungsgeld) bekommst.
Hier sind die rechtlichen Hintergründe:
1. Eindeutigkeit der Parkzeit
Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss die Parkscheibe die Ankunftszeit klar und eindeutig anzeigen. Wenn du zwei Parkscheiben mit unterschiedlichen Zeiten auslegst, ist für das Ordnungspersonal nicht erkennbar, wann du tatsächlich angekommen bist. Die Angabe ist somit nicht eindeutig.
2. Rechtliche Folge: "Keine Parkscheibe"
In der Rechtsprechung wird das Auslegen von zwei Parkscheiben so behandelt, als hättest du gar keine Parkscheibe ausgelegt. Der Parkvorgang ist nicht ordnungsgemäß nachgewiesen. Das bedeutet, du erhältst ein Knöllchen wegen Parkens ohne Parkscheibe bzw. Überschreitung der Parkzeit.
3. Der Zweck der Parkscheibe
Die Parkscheibe dient dazu, die Höchstparkdauer zu überwachen. Durch das Auslegen von zwei Scheiben versuchst du, die Überwachung zu hintergehen. Das wird von den Behörden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Darf man die Parkscheibe "nachstellen"?
Auch das bloße Weiterdrehen der Parkscheibe, ohne das Fahrzeug zu bewegen, ist verboten. Um die Parkzeit legal zu verlängern, müsstest du theoretisch den Parkvorgang beenden – das heißt: ausparken, eine Runde um den Block fahren und hoffen, dass der Platz noch frei ist, um einen neuen Parkvorgang zu beginnen.
Tipp: Wenn du eine legale Erleichterung suchst, sind elektronische Parkscheiben erlaubt, sofern sie eine Typgenehmigung besitzen (KBA-Zulassung). Diese stellen sich beim Abstellen des Motors automatisch auf die nächste halbe Stunde ein. Aber auch diese dürfen die Zeit nicht während des Parkens von selbst weiterlaufen lassen.