Ist der Begriff „Florentiner“ eine geschützte Herkunftsbezeichnung oder darf er weltweit für beliebige Rezepturen verwendet werden?
Der Begriff „Florentiner“ ist keine geschützte Herkunftsbezeichnung (wie etwa „Champagner“ oder „Nürnberger Lebkuchen“). Er darf weltweit verwendet werden und ist nicht an die Stadt Florenz oder eine bestimmte Region gebunden.
Es gibt jedoch – insbesondere in Deutschland – klare lebensmittelrechtliche Definitionen darüber, was unter diesem Namen verkauft werden darf, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten.
Hier sind die Details:
1. Kein EU-Herkunftsschutz
In der EU-Datenbank für geschützte geografische Angaben (g.g.A.) oder geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) ist der Florentiner nicht eingetragen. Jeder Bäcker und Konditor weltweit darf sein Gebäck „Florentiner“ nennen, egal ob er in Florenz, Berlin oder New York backt.
2. Die Beschaffenheit (Leitsätze in Deutschland)
Obwohl der Name geografisch nicht geschützt ist, gibt es in Deutschland die Leitsätze für Feine Backwaren (Teil des Deutschen Lebensmittelbuchs). Diese legen fest, was ein Kunde erwarten darf, wenn er einen „Florentiner“ kauft. Werden diese Standards massiv unterschritten, kann dies als Täuschung gewertet werden.
Nach diesen Leitsätzen gilt für Florentiner:
- Zusammensetzung: Sie bestehen aus einer Masse, die durch Einkochen von Zucker, Honig, Butter (oder Margarine) und Sahne hergestellt wird.
- Hauptzutaten: Es müssen Mandeln und/oder andere Ölsamen (z. B. Haselnüsse) enthalten sein. Häufig werden auch kandierte Früchte (Orangeat, Zitronat) hinzugefügt.
- Mehlanteil: Der Anteil an Getreidemahlerzeugnissen (Mehl, Stärke) muss sehr gering sein (in der Regel maximal 5 %). Ein Florentiner ist also ein Gebäck, das fast nur aus Nüssen, Zucker und Fett besteht.
- Schokolade: Üblicherweise ist die Unterseite mit Kuvertüre überzogen.
3. Woher kommt der Name?
Interessanterweise stammen Florentiner höchstwahrscheinlich gar nicht aus Florenz. Die meisten Kulinarikhistoriker gehen davon aus, dass das Gebäck in Frankreich erfunden wurde (vermutlich am Hofe der Medici im 17. Jahrhundert oder später zu Ehren der italienischen Verwandtschaft). In Italien selbst ist das Gebäck unter diesem Namen weit weniger bekannt als in Frankreich, Deutschland oder Österreich.
4. Verwendung weltweit
Da es keinen internationalen Schutz gibt, variieren die Rezepturen weltweit stark:
- In den USA oder Großbritannien finden sich oft Varianten mit viel mehr Mehl oder sogar Haferflocken, die eher an "Cookies" erinnern.
- In Deutschland und Österreich wird jedoch meist streng auf die traditionelle, fast mehlfreie Rezeptur geachtet.
Fazit: Sie dürfen Florentiner backen und verkaufen, wo Sie wollen. Wenn Sie sie jedoch in Deutschland gewerblich vertreiben, müssen Sie sich an die oben genannten Leitsätze halten (hoher Mandel-/Nussanteil, kaum Mehl), damit der Kunde nicht durch eine „billige“ Keks-Variante getäuscht wird.