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Ist der Begriff „Florentiner“ eine geschützte Herkunftsbezeichnung oder darf er weltweit für beliebige Rezepturen verwendet werden?
Der Begriff „Florentiner“ ist keine geschützte Herkunftsbezeichnung (wie etwa „Champagner“ oder „Nürnberger Lebkuchen“). Er darf weltweit verwendet werden und ist nicht an die Stadt Florenz oder eine bestimmte Region gebunden ...