In welchen Berufen ist das Tragen von S3-Arbeitsstiefeln Pflicht?

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Die Pflicht zum Tragen von S3-Sicherheitsschuhen (oder -stiefeln) ergibt sich in Deutschland primär aus der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers, die auf den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV) basiert.

S3-Schuhe zeichnen sich dadurch aus, dass sie neben einer Zehenschutzkappe (wie S1/S2) auch durchtrittsicher (Schutz gegen Nägel etc.) und wasserabweisend sind sowie eine profilierte Laufsohle besitzen.

Hier sind die Branchen und Berufe, in denen S3-Stiefel in der Regel Pflicht sind:

1. Baugewerbe (Hoch- und Tiefbau)

Dies ist das klassische Einsatzgebiet für S3. Überall dort, wo spitze Gegenstände auf dem Boden liegen können, ist der Durchtrittschutz zwingend erforderlich.

  • Maurer, Betonbauer, Zimmerleute.
  • Straßenbauer und Gleisbauer.
  • Gerüstbauer.
  • Abbrucharbeiter.

2. Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau)

Im Freien kombiniert sich das Risiko von spitzen Gegenständen (Dornen, Steine, Werkzeuge) mit Feuchtigkeit.

  • Landschaftsgärtner.
  • Forstarbeiter (hier oft in Kombination mit Schnittschutz, falls mit der Motorsäge gearbeitet wird).

3. Abfallwirtschaft und Recycling

Auf Wertstoffhöfen oder bei der Müllabfuhr besteht ein extrem hohes Risiko, in Scherben, Metallschrott oder Nägel zu treten.

  • Müllwerker.
  • Mitarbeiter in Sortieranlagen oder Schrotthandel.

4. Rettungskräfte und technischer Hilfsdienst

In Katastrophengebieten oder bei Unfällen ist der Boden oft mit Trümmern übersät.

  • THW (Technisches Hilfswerk): S3 ist hier Standardausrüstung.
  • Feuerwehr: Hier werden spezielle Feuerwehrstiefel getragen, die jedoch die S3-Anforderungen (und zusätzliche Normen wie Hitzebeständigkeit) erfüllen oder übertreffen.

5. Schwere Industrie und Metallverarbeitung

Überall dort, wo scharfe Metallspäne anfallen oder mit schweren Bauteilen hantiert wird, die beim Herunterfallen den Fuß verletzen könnten.

  • Schlosser und Schweißer.
  • Stahlbauarbeiter.
  • Werftarbeiter.

6. Landwirtschaft

In Ställen oder auf dem Feld schützt S3 vor Tritten von Tieren, schweren Maschinen und Feuchtigkeit (Gülle, Schlamm).

  • Landwirte und Tierwirte.

Wann reicht S1 oder S2 nicht mehr aus?

Der entscheidende Punkt für den Wechsel von S2 zu S3 ist das Risiko des Eintreten spitzer Gegenstände.

  • S1/S2: Schutz gegen Herunterfallen von Gegenständen (Kappe), aber die Sohle kann von einem Nagel durchbohrt werden.
  • S3: Schützt zusätzlich vor Durchstichen von unten.

Wer legt das fest?

In Deutschland ist der Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die PSA (Persönliche Schutzausrüstung) kostenlos zur Verfügung zu stellen, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass Gefahren für die Füße bestehen. Die DGUV Regel 112-191 gibt dabei detaillierte Hilfestellung zur Auswahl des richtigen Fußschutzes.

Zusammenfassend: Wenn Sie in einem Beruf arbeiten, bei dem Sie im Freien oder in Bereichen tätig sind, in denen Nägel, Splitter oder scharfe Kanten auf dem Boden liegen könnten, ist S3 fast immer Pflicht.

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