Gibt es eine Mindestanzahl an Getreidearten, die in einem Mehrkornbrötchen enthalten sein müssen?

Bearbeiten
Löschen

Ja, in Deutschland ist das genau festgelegt. Damit ein Brötchen als Mehrkornbrötchen bezeichnet werden darf, müssen laut den „Leitsätzen für Brot und Kleingebäck“ mindestens drei verschiedene Getreidearten enthalten sein.

Hier sind die genauen Regeln dafür:

  1. Anzahl: Mindestens drei verschiedene Getreidearten.
  2. Mindestanteil: Jede dieser drei Getreidearten muss zu mindestens 5 Prozent enthalten sein (bezogen auf den Gesamtanteil der Getreideerzeugnisse).
  3. Brotgetreide: Mindestens eine der enthaltenen Getreidearten muss ein klassisches Brotgetreide sein (also Weizen oder Roggen).

Wichtige Unterscheidung: Getreide vs. Ölsaaten

Oft verwechselt man die Anzahl der Körner auf der Kruste mit den Getreidearten im Teig.

  • Getreide sind z. B. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Mais, Hirse oder Reis.
  • Ölsaaten wie Sonnenblumenkerne, Kürbiskerne, Sesam oder Leinsamen zählen nicht als Getreidearten im Sinne der Mehrkorn-Regelung. Sie werden oft zusätzlich hinzugefügt, beeinflussen aber nicht die Bezeichnung „Mehrkorn“.

Zusammenfassend: Ein Brötchen mit Weizen, Roggen und Hafer (jeweils mind. 5 %) ist ein Mehrkornbrötchen. Ein Weizenbrötchen, das nur mit vielen verschiedenen Kernen (Sonnenblume, Kürbis, Sesam) bestreut ist, dürfte streng genommen nicht als Mehrkornbrötchen verkauft werden, sondern eher als „Körnerbrötchen“ oder „Saatenbrötchen“.