Anleitung: Bcc-Feld in Outlook dauerhaft einblenden

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Hier ist ein kompaktes Tutorial, wie du das Bcc-Feld in Outlook dauerhaft aktivierst, damit es bei jeder neuen E-Mail automatisch angezeigt wird.

Das Bcc-Feld (Blindkopie) ist in Outlook standardmäßig ausgeblendet. Wenn du es einmal aktivierst, merkt sich Outlook diese Einstellung für alle zukünftigen Nachrichten.


1. Outlook für Windows (Desktop-App)

In der klassischen Desktop-Version von Outlook gehst du wie folgt vor:

  1. Neue E-Mail öffnen: Klicke oben links auf „Neue E-Mail“.
  2. Tab „Optionen“ wählen: Klicke im Menüband des neuen Nachrichtenfensters auf den Reiter Optionen.
  3. Bcc aktivieren: Klicke in der Gruppe „Felder anzeigen“ auf die Schaltfläche Bcc.
  4. Ergebnis: Das Bcc-Feld erscheint nun über dem Betreff-Feld. Diese Einstellung bleibt gespeichert, sodass das Feld bei jeder weiteren E-Mail, die du verfasst, automatisch eingeblendet wird.

2. Das neue Outlook für Windows & Outlook im Web (OWA)

Wenn du das moderne Outlook oder die Web-Version (Outlook.com / Microsoft 365) nutzt, gibt es zwei Wege:

Variante A: Über die Nachrichteneinstellungen (Schnellweg)

  1. Klicke auf „Neue E-Mail“.
  2. Klicke rechts in der Zeile, in der „An“ steht, auf den Text Bcc.
  3. Das Feld wird nun für diese und zukünftige Nachrichten angezeigt.

Variante B: Über die globalen Einstellungen (Dauerhaft)

  1. Klicke oben rechts auf das Zahnrad-Symbol (Einstellungen).
  2. Navigiere zu E-Mail > Verfassen und Antworten.
  3. Suche den Abschnitt „Nachrichtenformat“.
  4. Setze ein Häkchen bei Bcc immer anzeigen.
  5. Klicke auf Speichern.

3. Outlook für macOS

  1. Starte eine Neue E-Mail.
  2. Klicke im Menüband oben auf den Reiter Optionen.
  3. Klicke auf das Symbol Bcc.
  4. Solange diese Option aktiviert ist, wird das Bcc-Feld in jeder neuen Nachricht angezeigt, die du erstellst.

Warum sollte man Bcc nutzen?

  • Datenschutz: Empfänger sehen nicht, wer die E-Mail sonst noch erhalten hat.
  • Vermeidung von „Allen antworten“: Bcc-Empfänger können nicht versehentlich in einen langen E-Mail-Verlauf per „Allen antworten“ hineingezogen werden.
  • Professionalität: Bei Massen-E-Mails an Kunden oder Verteiler ist das Verbergen der E-Mail-Adressen oft rechtlich (DSGVO) zwingend erforderlich.
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