Wie kann ich in der ProSieben Video App Untertitel aktivieren oder deaktivieren?

Melden
  1. Untertitel in der ProSieben Video App aktivieren oder deaktivieren
  2. Untertitel aktivieren
  3. Untertitel deaktivieren
  4. Hinweise

Untertitel in der ProSieben Video App aktivieren oder deaktivieren

Die ProSieben Video App bietet die Möglichkeit, Untertitel bei vielen Sendungen und Filmen ein- oder auszuschalten, um das Seherlebnis individuell anzupassen. Dies ist besonders hilfreich für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen oder für diejenigen, die den Inhalt in einer lauten Umgebung verfolgen möchten.

Untertitel aktivieren

Um die Untertitel in der ProSieben Video App zu aktivieren, starte zunächst die gewünschte Wiedergabe eines Videos. Während das Video läuft, findest du typischerweise ein Symbol für Einstellungen oder einen Sprach-/Untertitel-Button auf dem Videoplayer-Bildschirm, der häufig durch ein kleines "CC" (für Closed Captions) oder ein Zahnrad-Symbol dargestellt wird. Tippe oder klicke auf dieses Symbol, um die verfügbaren Optionen anzuzeigen. Dort kannst du die Untertitel einschalten, indem du die entsprechende Sprache oder "Untertitel ein" auswählst. Die Untertitel erscheinen nun synchron zum Video und können dir beim Verständnis des Inhalts helfen.

Untertitel deaktivieren

Wenn du die Untertitel wieder ausschalten möchtest, öffne erneut die Einstellungen während der Video-Wiedergabe. Dort findest du die aktivierten Untertiteloptionen, die du einfach abwählen kannst, z. B. indem du "Untertitel aus" auswählst oder die aktive Sprache deaktivierst. Nach dem Ausschalten verschwinden die Untertitel sofort vom Bildschirm, sodass du das Video ohne Texteinblendungen genießen kannst.

Hinweise

Je nach Version der ProSieben Video App und dem verwendeten Gerät können die genauen Positionen und Symbole leicht variieren. Falls du die Untertitel nicht findest, hilft oft ein Blick in das Hilfe-Menü der App oder auf der ProSieben-Webseite. Zudem stehen nicht bei allen Videos Untertitel zur Verfügung, da diese vom jeweiligen Sender oder Rechteinhaber bereitgestellt werden müssen.

0

Kommentare