Wie geht man vor, wenn der Reiseveranstalter Insolvenz anmeldet während meines Urlaubs?
- Erste Schritte bei Bekanntwerden der Insolvenz
- Weiterreise oder Rückreise organisieren
- Kontaktaufnahme zur Insolvenzverwaltung
- Rechtliche Ansprüche und Absicherung
- Verhalten gegenüber weiteren Buchungen
- Fazit
Erste Schritte bei Bekanntwerden der Insolvenz
Wenn Sie während Ihres Urlaubs erfahren, dass Ihr Reiseveranstalter Insolvenz angemeldet hat, ist es wichtig, zunächst Ruhe zu bewahren und sich über die aktuelle Situation zu informieren. Meist geschieht die Mitteilung der Insolvenz über den Veranstalter selbst, das Reisebüro oder über Medien. Überprüfen Sie die Informationen sorgfältig und versuchen Sie, offiziellen Kontakt zum Veranstalter oder zur Insolvenzverwaltung herzustellen. Oft gibt es eine zentrale Hotline oder Webseite, die Sie über das weitere Vorgehen informiert.
Weiterreise oder Rückreise organisieren
In vielen Fällen besteht trotz Insolvenzrechtlicher Schwierigkeiten die Möglichkeit, die Reise wie geplant fortzusetzen. In Deutschland greift der sogenannte Sicherungsschein, der bei Pauschalreisen vorgeschrieben ist. Dieser gewährleistet, dass die gebuchte Reise, die Rückführung und gegebenenfalls finanzielle Rückerstattungen abgesichert sind. Daher sollten Sie sich umgehend an die im Sicherungsschein angegebene Stelle wenden, um sichere Rückreisemöglichkeiten abzuklären. Falls keine Möglichkeit besteht, die Reise weiterzuführen, können Sie Rückführungsmaßnahmen über diesen Sicherungsschein beantragen. Es ist sinnvoll, Belege aller Ausgaben aufzubewahren, falls Kosten durch den Veranstalter nicht gedeckt werden.
Kontaktaufnahme zur Insolvenzverwaltung
Sobald die Insolvenz bekannt wird, stellt der Insolvenzverwalter die zentrale Ansprechperson dar. Er verwaltet die finanzielle Situation des Veranstalters und entscheidet über die Abwicklung laufender Reisen. Kontaktieren Sie die angegebene Insolvenzverwaltung, um Ihren Anspruch auf Rückerstattung, Überführung oder Ersatzleistungen geltend zu machen. Dort erhalten Sie auch Informationen zu bereits eingegangenen Forderungen und einem möglichen Insolvenzverfahren.
Rechtliche Ansprüche und Absicherung
Gesetzlich sind Pauschalreisen in Deutschland durch den Reiseveranstalter abgesichert, meistens per Insolvenzversicherung oder Bankbürgschaft. Das bedeutet, dass Sie im Insolvenzfall Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge haben oder die gesicherte Rückführung organisiert wird. Sollte Ihr Reiseveranstalter keine solche Absicherung vorweisen, ist es ratsam, juristischen Rat einzuholen, um Ansprüche geltend machen zu können. Falls Sie eine Reiseversicherung abgeschlossen haben, prüfen Sie deren Bedingungen hinsichtlich Insolvenzsicherung, da diese zusätzliche Unterstützung bieten kann.
Verhalten gegenüber weiteren Buchungen
Nach Bekanntwerden der Insolvenz sollten Sie keine weiteren Leistungen beim insolventen Veranstalter anfordern oder bezahlen. Ebenso sollten Sie keine Vorauszahlungen mehr leisten. Stattdessen konzentrieren Sie sich darauf, Ihre bereits gebuchte Reise sicher zu beenden und sich über Rückerstattungen oder Ersatzleistungen zu informieren.
Fazit
Die Insolvenz eines Reiseveranstalters während des Urlaubs kann beunruhigend sein, doch die gesetzliche Absicherung durch den Sicherungsschein schützt Reisende weitgehend. Wichtig ist es, Ruhe zu bewahren, sich unmittelbar zu informieren, Kontakt zur Insolvenzverwaltung und entsprechenden Absicherungsstellen herzustellen sowie Belege und Unterlagen sorgfältig aufzubewahren. So sichern Sie sich bestmöglich gegen finanzielle Nachteile ab und können Ihre Rückreise oder Weiterreise bestmöglich organisieren.