Berechtigungen für Screen-Sharing mit Tonübertragung im Browser
- Einführung in das Screen-Sharing und die Tonübertragung
- Berechtigungen und Nutzerabfrage im Browser
- Technische Voraussetzungen für Tonübertragung
- Unterschiede zwischen Betriebssystemen und Browsern
- Zusammenfassung
Einführung in das Screen-Sharing und die Tonübertragung
Wenn du deinen Bildschirm in einem modernen Browser teilst, erfolgt dies meist über die WebRTC-API, speziell über die Funktion getDisplayMedia(). Diese erlaubt es Webseiten, den Inhalt des Bildschirms aufzunehmen und zu übertragen. Standardmäßig wird dabei nur das Bild (also das visuelle Display) geteilt. Um auch den Ton, der beispielsweise aus einem Video oder einer Audioquelle auf deinem Computer stammt, gleichzeitig zu übertragen, sind zusätzliche Berechtigungen und bestimmte Voraussetzungen erforderlich.
Berechtigungen und Nutzerabfrage im Browser
Bei der Verwendung von navigator.mediaDevices.getDisplayMedia() fragt der Browser den Nutzer explizit um Erlaubnis, den Bildschirmstream zu erfassen. Je nach Browser kann das Dialogfenster die Möglichkeit bieten, auszuwählen, ob neben dem Bildschirm auch der Systemton mitübertragen wird. Beispielsweise kann es eine Checkbox oder einen entsprechenden Schalter geben, der aktiviert werden muss, um auch den Audioinhalt zu teilen. Ohne diese Zustimmung wird nur das Bild und nicht der Ton übertragen.
Technisch gesehen benötigt der Browser also eine ausdrückliche Einwilligung des Anwenders, sowohl die Bildschirmaufnahme als auch die System-Audioaufnahme zu erlauben. Solche Berechtigungen sind notwendig, um den Datenschutz zu gewährleisten und Missbrauch zu verhindern, da das Teilen des Systemtons sensible Informationen enthalten kann.
Technische Voraussetzungen für Tonübertragung
Neben der Nutzererlaubnis gibt es technische Voraussetzungen: Der Browser muss die Audioaufnahme mit dem Bildschirmstream unterstützen. Nicht alle Browser oder Versionen erlauben das gleichwertig. Google Chrome und Microsoft Edge auf Basis von Chromium unterstützen seit längerem die Option, den Systemton mit getDisplayMedia() zu übertragen, vorausgesetzt die vom Nutzer erteilte Erlaubnis liegt vor und es wird eine entsprechende Quellenart (z. B. ein Fenster oder ein ganzer Bildschirm mit Ton) ausgewählt.
Manchmal muss beim Aufruf von getDisplayMedia() das Audio-Flag explizit gesetzt werden, etwa so: navigator.mediaDevices.getDisplayMedia({ video: true, audio: true }). Dies signalisiert dem Browser, dass neben dem Video auch Audio erfasst werden soll. Letztlich entscheidet aber der Nutzer im Berechtigungsdialog, ob diese Audioaufnahme erfolgen darf.
Unterschiede zwischen Betriebssystemen und Browsern
Die Berechtigungen und deren Umsetzung können zudem abhängig vom verwendeten Betriebssystem variieren. Beispielsweise erlauben manche Systeme standardmäßig nicht, dass das interne Audiosignal (Systemsound) von Anwendungen ohne Zusatzsoftware abgefangen wird. Dadurch kann auch der Browser technisch keine Audiospur aufnehmen. Auf anderen Systemen wie Windows oder macOS werden diese Rechte durch den Benutzer explizit erteilt oder durch Systemfunktionen geregelt.
Es ist wichtig, stets die aktuelle Browserversion zu nutzen und ggf. Systemeinstellungen zu prüfen, falls keine Tonübertragung möglich ist, obwohl die Berechtigung erteilt wurde.
Zusammenfassung
Um im Browser beim Screen-Sharing auch den Ton zu übertragen, muss der Benutzer der Bildschirmaufnahme inklusive Audio explizit zustimmen. Die Webseite muss beim Aufruf von getDisplayMedia die Audioaufnahme anfordern und der Browser stellt einen Berechtigungsdialog bereit, in dem der Nutzer sowohl das Teilen des Bildschirms als auch des Audios erlauben muss. Funktionale Unterstützung seitens Browser und Betriebssystem ist ebenfalls notwendig, damit der Ton tatsächlich erfasst und übertragen werden kann. Diese Kombination aus expliziter Nutzerfreigabe und technischer Unterstützung sorgt für Sicherheit und Schutz der Privatsphäre.