Wie lange gilt die Garantie für technische Defekte beim iPhone 8?
- Gesetzliche Gewährleistung in der EU/Deutschland
- Herstellergarantie von Apple
- AppleCare+ (erweiterter Schutz)
- Was in der Praxis zu beachten ist
Gesetzliche Gewährleistung in der EU/Deutschland
Für technische Defekte beim iPhone 8 greift zunächst die gesetzliche Gewährleistung (oft fälschlich als „Garantie“ bezeichnet). In Deutschland und der EU beträgt diese Gewährleistungsfrist für neue Ware zwei Jahre ab Kaufdatum. Innerhalb dieser Zeit liegt die Beweislast in den ersten sechs Monaten beim Verkäufer: Tritt ein Mangel in diesem Zeitraum auf, wird vermutet, dass er bereits beim Kauf bestanden hat. Nach Ablauf der ersten sechs Monate muss der Käufer im Streitfall nachweisen, dass der Defekt bereits beim Kauf vorlag. Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die bei Übergabe bereits vorhanden waren oder die auf Herstellungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind; sie umfasst Reparatur, Ersatzlieferung oder – falls diese nicht möglich sind – Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag.
Herstellergarantie von Apple
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung bietet Apple eine eingeschränkte Herstellergarantie: Für iPhones gilt in der Regel eine einjährige beschränkte Herstellergarantie ab Kaufdatum. Diese deckt fabrikbedingte Material- und Verarbeitungsfehler ab, nicht jedoch Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Unfälle, Wasser- oder Sturzschäden oder Verschleiß. Während der Apple-Garantie kann Apple nach eigenem Ermessen das Gerät reparieren, ersetzen oder Teile austauschen. Die genauen Bedingungen und Laufzeiten sollten in den mitgelieferten Garantieunterlagen oder auf Apples Website geprüft werden.
AppleCare+ (erweiterter Schutz)
Wer mehr Schutz wünscht, kann AppleCare+ hinzubuchen. Für das iPhone 8 war AppleCare+ als verlängerter Schutz erhältlich und verlängert die Abdeckung typischerweise auf zwei Jahre ab Kaufdatum für Hardwaredefekte sowie auf bestimmte Fälle von Unfallschäden (gegen eine Servicegebühr pro Schadensfall). AppleCare+ bietet in der Regel schnelleren Service, weltweite Abdeckung und in einigen Regionen Telefon-Support über die gesamte Laufzeit. Die genauen Bedingungen (Anzahl der zulässigen Unfallschäden, Gebühren etc.) hängen vom abgeschlossenen Plan und dem Land ab.
Was in der Praxis zu beachten ist
Bei Problemen empfiehlt es sich, zuerst den Kaufbeleg aufzubewahren, Seriennummer und Kaufdatum zu dokumentieren und sich an den Händler (bei Gewährleistungsfällen) oder an Apple Support (bei Herstellergarantie oder AppleCare+) zu wenden. Für Schäden durch Sturz, Flüssigkeit oder unsachgemäße Nutzung ist meist keine kostenlose Deckung durch die Herstellergarantie möglich; hier greift nur AppleCare+ falls abgeschlossen, oder eine kostenpflichtige Reparatur. Bei gebrauchten Geräten gelten weiterhin Gewährleistungsrechte, die Frist kann aber je nach Verkäufer kürzer oder ausgeschlossen sein (z. B. bei Privatverkauf).
