Wie lange ist eine gekaufte Guthabenkarte gültig, bevor sie verfällt?
In Deutschland gibt es für die Gültigkeit von Guthabenkarten und Gutscheinen klare gesetzliche Regelungen, aber auch Ausnahmen je nach Anbieter.
Hier ist die Zusammenfassung:
1. Die gesetzliche Standardregelung (3 Jahre)
Wenn auf der Karte kein Ablaufdatum steht, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist gemäß BGB (§ 195 BGB). Diese beträgt 3 Jahre.
- Berechnung: Die Frist beginnt immer am Ende des Jahres, in dem die Karte gekauft wurde.
- Beispiel: Du kaufst eine Karte am 15. Mai 2024. Die Frist beginnt am 31. Dezember 2024 und läuft bis zum 31. Dezember 2027.
2. Kürzere Befristungen
Anbieter dürfen die Gültigkeit verkürzen (z. B. auf 1 oder 2 Jahre), aber nur, wenn dies angemessen ist.
- Eine Befristung von weniger als einem Jahr ist bei normalen Kaufgutscheinen rechtlich meist unwirksam.
- Kürzere Fristen sind oft bei speziellen Leistungen zulässig (z. B. ein Gutschein für eine bestimmte Theateraufführung oder ein Event, das nur an einem bestimmten Datum stattfindet).
3. Unbegrenzte Gültigkeit
Viele große Anbieter haben mittlerweile darauf verzichtet, ihre Guthabenkarten zu befristen.
- Amazon, Apple (App Store & iTunes), Google Play: Diese Guthaben verfallen in der Regel gar nicht, sobald sie einmal auf das Kundenkonto geladen wurden.
- Mobilfunk-Guthaben (Prepaid): Hier gab es Urteile, dass Guthaben nicht einfach verfallen darf. Wenn die Karte deaktiviert wird, muss der Anbieter das restliche Geld auf Antrag auszahlen.
4. Sonderfall: Werbegeschenke
Gutscheine, die du geschenkt bekommen hast (z. B. als kostenlose Beigabe zu einer Aktion, ohne dass echtes Geld bezahlt wurde), können sehr kurze Laufzeiten haben (z. B. nur wenige Wochen oder Monate). Hier greift die 3-Jahres-Frist nicht.
Was passiert, wenn die Karte abgelaufen ist?
Wenn ein Gutschein nach z. B. zwei Jahren abläuft, die gesetzliche Frist von drei Jahren aber noch nicht um ist, hast du oft einen Anspruch auf Auszahlung des Geldwertes.
- Der Händler darf dabei seinen entgangenen Gewinn einbehalten (meist ca. 15–20 %), muss dir aber den Rest erstatten.
- Ist die 3-Jahres-Frist (zum Jahresende) verstrichen, ist der Händler zu gar nichts mehr verpflichtet.
Tipp: Schau auf die Rückseite der Karte oder in die AGB des Anbieters. Dort steht meist kleingedruckt, ob eine Befristung vorliegt. Im Zweifel ist die Karte aber mindestens 3 Jahre lang gültig.