Wie hoch sind die Gebühren für die Inaktivität bei einer Prepaid-Guthabenkarte?

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Das hängt stark davon ab, um welche Art von „Prepaid-Guthabenkarte“ es sich handelt. Man muss hier zwischen Mobilfunk-SIM-Karten, Prepaid-Kreditkarten und Geschenkkarten unterscheiden.

Hier ist die Übersicht nach Kategorien:

1. Prepaid-SIM-Karten (Handy)

In Deutschland sind direkte Inaktivitätsgebühren (also das Abziehen von Geld, nur weil man nicht telefoniert) laut Rechtsprechung unzulässig.

  • Aber: Die Anbieter deaktivieren die Karten nach einer gewissen Zeit der Nichtnutzung oder wenn nicht regelmäßig Guthaben aufgeladen wird (meist nach 6 bis 15 Monaten).
  • Wichtig: Wenn die Karte deaktiviert wird, darf der Anbieter das restliche Guthaben nicht einbehalten. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Ihnen das restliche Guthaben ausgezahlt wird. Manche Anbieter verlangen dafür eine Bearbeitungsgebühr, was rechtlich jedoch umstritten ist.

2. Prepaid-Kreditkarten (Visa, Mastercard etc.)

Bei echten Prepaid-Kreditkarten (oft für Reisen oder Online-Shopping genutzt) sind Inaktivitätsgebühren leider recht häufig und in den AGB geregelt.

  • Wann fallen sie an? Meist, wenn die Karte 12 Monate lang nicht genutzt wurde (keine Transaktion, keine Aufladung).
  • Wie hoch sind sie? Typischerweise liegen die Gebühren zwischen 1,00 € und 5,00 € pro Monat.
  • Besonderheit: Die Gebühr wird nur so lange abgezogen, wie Guthaben auf der Karte ist. Die Karte rutscht dadurch normalerweise nicht ins Minus.
  • Beispiele: Anbieter wie Viabuy oder einige Reise-Kreditkarten sind bekannt für solche Gebühren.

3. Geschenkkarten (z.B. Amazon, Douglas, IKEA, Wunschgutschein)

Bei klassischen Gutscheinkarten aus dem Einzelhandel gibt es in der Regel keine Inaktivitätsgebühren.

  • Gültigkeit: Hier ist eher die Befristung das Problem. In Deutschland sind Gutscheine in der Regel 3 Jahre lang gültig (gerechnet ab Ende des Jahres, in dem sie gekauft wurden).
  • Ausnahme: Manche markenspezifischen Karten (oft aus dem Ausland oder von Online-Plattformen) können nach 12 oder 24 Monaten Gebühren erheben, dies muss aber sehr deutlich beim Kauf kommuniziert werden.

4. Prepaid-Bezahlkarten (z.B. Paysafecard)

Bei anonymen oder halb-anonymen Zahlungsmitteln gibt es oft klare Regeln:

  • Paysafecard: Nach 30 Tagen (bei PINs ohne MyPaysafecard-Konto) bzw. nach 12 Monaten (bei Kontonutzung) wird eine Bereitstellungsgebühr fällig. Diese beträgt oft 3,00 € pro Monat und wird vom Restguthaben abgezogen.

Zusammenfassung & Tipp:

  • Bei Handy-Karten: Sie verlieren kein Geld, aber eventuell Ihre Telefonnummer. Laden Sie alle 6 Monate 5 € auf, um sicherzugehen.
  • Bei Kreditkarten: Prüfen Sie das Preisverzeichnis. Wenn Sie die Karte nicht mehr brauchen: Kündigen und Restguthaben auszahlen lassen, statt sie in der Schublade liegen zu lassen.
  • Bei Gutscheinen: Innerhalb von 3 Jahren einlösen.

Möchten Sie wissen, wie es bei einem ganz bestimmten Anbieter aussieht? (z.B. Lebara, Viabuy, Paysafecard?) Dann kann ich Ihnen die exakten Werte nennen.