Werden für die Nutzung des Namens „Weltmeisterbrot“ Lizenzgebühren an bestimmte Verbände fällig?
Die kurze Antwort lautet: Nein, für die Nutzung des Namens „Weltmeisterbrot“ müssen heute in der Regel keine Lizenzgebühren an Verbände gezahlt werden.
Hier sind die Details und die Hintergründe dazu:
1. Der Status als Gattungsbezeichnung
Das „Weltmeisterbrot“ hat sich im Laufe der Jahrzehnte zu einer sogenannten Gattungsbezeichnung entwickelt. Das bedeutet, dass der Name im allgemeinen Sprachgebrauch eine bestimmte Art von Brot beschreibt (meist ein Mehrkornbrot mit Mohn und Sesam auf der Oberseite und Sonnenblumenkernen im Teig oder am Boden). Ähnlich wie beim „Vollkornbrot“ oder „Schwartenbrot“ ist der Begriff nicht mehr als exklusive Marke schützbar, die einem einzelnen Unternehmen oder Verband gehört.
2. Die Rolle des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks
In der Vergangenheit (insbesondere nach der Fußball-WM 1990, als das Brot populär wurde) gab es durchaus Bestrebungen, den Namen zu schützen. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hatte sich die Wortmarke zeitweise gesichert.
Heute ist es jedoch so:
- Der Verband stellt den Namen seinen Mitgliedsbetrieben (also den Innungsbäckern) frei zur Verfügung.
- Tatsächlich wird die Verwendung des Namens heute bei allen Bäckereien geduldet, da der Begriff „Weltmeisterbrot“ längst in den allgemeinen Wortschatz übergegangen ist. Ein markenrechtlicher Schutz ließe sich für diese spezifische Bezeichnung kaum noch gegen Wettbewerber durchsetzen.
3. Keine Verbindung zur FIFA oder dem DFB
Obwohl der Name „Weltmeister“ assoziativ eine Verbindung zum Sport herstellt, hält weder die FIFA noch der DFB Rechte an dem Wort „Weltmeisterbrot“.
- Wichtig: Man darf das Brot „Weltmeisterbrot“ nennen, aber man darf nicht ohne Lizenz offizielle Logos (z. B. das Logo der WM 2026 oder das DFB-Logo) auf die Tüten drucken oder damit werben, dass man „Offizieller Partner“ eines Verbandes sei.
4. Gibt es Ausnahmen?
Es gibt gelegentlich spezielle Werbeaktionen oder neu kreierte Namen (z. B. „Fitness-Weltmeister“ oder ähnliche Kombinationen), die von großen Backmittelherstellern markenrechtlich geschützt sind. Wenn ein Bäcker eine spezielle Backmischung kauft, ist die Erlaubnis zur Nutzung des Namens meist im Preis der Mischung enthalten.
Fazit: Wenn eine Bäckerei ein eigenes Rezept für ein Mehrkornbrot hat und dieses „Weltmeisterbrot“ nennt, ist dies nach aktuellem Stand gebührenfrei möglich. Es ist kein „geschützter Begriff“ im Sinne einer kostenpflichtigen Lizenzmarke.