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Gibt es markenrechtliche Hindernisse bei der gewerblichen Nutzung des Namens "Zitronenkuchen"?
Die kurze Antwort lautet: Nein, für das Produkt „Zitronenkuchen“ selbst gibt es in der Regel keine markenrechtlichen Hindernisse, solange Sie damit tatsächlich einen Zitronenkuchen bezeichnen. Allerdings gibt es wichtige markenrechtliche Prinzipien (insbesondere nach dem deutschen Markengesetz - MarkenG), die man verstehen muss, wenn man diesen Namen gewerblich nutzen möchte: 1 ...