Wer ist im Unternehmen für die Bereitstellung der passenden Schutzbrille verantwortlich?
In einem Unternehmen ist grundsätzlich der Arbeitgeber für die Bereitstellung der passenden Schutzbrille (und allgemein der Persönlichen Schutzausrüstung, kurz PSA) verantwortlich.
Hier sind die Details dazu, wie sich diese Verantwortung rechtlich und organisatorisch zusammensetzt:
1. Gesetzliche Grundlage
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist der Arbeitgeber verpflichtet:
- Die Gefahren am Arbeitsplatz zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung).
- Festzustellen, ob eine Schutzbrille notwendig ist (z. B. bei Arbeiten mit Chemikalien, Splittergefahr, Staub oder Laserstrahlung).
- Die passende Schutzausrüstung in ausreichender Anzahl und Qualität zur Verfügung zu stellen.
2. Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für die erforderliche Schutzbrille müssen vollständig vom Arbeitgeber getragen werden (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). Es ist unzulässig, den Arbeitnehmer an den Kosten für notwendige PSA zu beteiligen.
3. Was ist mit Brillenträgern? (Korrektionsschutzbrillen)
Wenn ein Mitarbeiter eine Sehschwäche hat, reicht eine normale private Brille nicht als Schutz aus (sie kann sogar splittern). In diesem Fall muss der Arbeitgeber entweder:
- Überbrillen bereitstellen (die über der normalen Brille getragen werden), oder
- Korrektionsschutzbrillen (Schutzbrillen mit Sehstärke) finanzieren, sofern die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass Überbrillen unzumutbar oder unsicher sind (was bei dauerhaftem Tragen meist der Fall ist).
4. Wer unterstützt den Arbeitgeber dabei?
Der Arbeitgeber muss dies nicht alleine entscheiden. Er lässt sich in der Regel beraten von:
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa): Berät bei der Auswahl des richtigen Modells basierend auf der Gefährdung.
- Betriebsarzt: Prüft die Eignung der PSA für den jeweiligen Mitarbeiter (besonders wichtig bei Korrektionsschutzbrillen).
- Sicherheitsbeauftragte: Achten im Alltag darauf, dass die Brillen vorhanden sind und getragen werden.
5. Pflichten des Arbeitnehmers
Obwohl der Arbeitgeber für die Bereitstellung verantwortlich ist, hat der Arbeitnehmer ebenfalls Pflichten:
- Tragepflicht: Wenn die Schutzbrille vorgeschrieben ist, muss der Arbeitnehmer sie benutzen.
- Pflege und Prüfung: Der Arbeitnehmer muss die Brille pfleglich behandeln und Mängel (z. B. tiefe Kratzer im Glas, die die Sicht behindern oder die Stabilität schwächen) sofort melden.
Zusammenfassend: Die rechtliche und finanzielle Verantwortung liegt allein beim Unternehmer/Arbeitgeber. Die praktische Umsetzung erfolgt oft durch die Abteilung für Arbeitssicherheit oder den Einkauf.