Welche rechtlichen Genehmigungen sind für das Aufstellen auf öffentlichen Gehwegen nötig?

Bearbeiten
Löschen

Wenn Sie etwas auf einem öffentlichen Gehweg aufstellen möchten – sei es ein Kundenstopper, Außengastronomie, ein Baugerüst oder ein Informationsstand – verlassen Sie den sogenannten „Gemeingebrauch“. In Deutschland ist dies rechtlich streng geregelt.

Hier sind die wichtigsten Genehmigungen und rechtlichen Grundlagen, die Sie beachten müssen:

1. Die Sondernutzungserlaubnis (Kernvoraussetzung)

Da Gehwege primär dem Fußgängerverkehr dienen, gilt jede andere Nutzung als Sondernutzung.

  • Rechtsgrundlage: Die Straßengesetze der Bundesländer (z. B. StrWG NRW, BerlStrG) in Verbindung mit den Satzungen der jeweiligen Kommune.
  • Zuständigkeit: Meist das Ordnungsamt oder das Tiefbauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.
  • Inhalt: In der Erlaubnis wird genau festgelegt, was (z. B. 3 Tische, 6 Stühle), wo (genaue Quadratmeterzahl) und wie lange aufgestellt werden darf.

2. Die verkehrsrechtliche Anordnung (§ 46 StVO)

Wenn das Aufstellen die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen könnte (z. B. bei Baustellen, Containern oder sehr engen Gehwegen), ist zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nötig.

  • Hierbei wird geprüft, ob Rettungswege frei bleiben und ob Sehbehinderte oder Rollstuhlfahrer weiterhin sicher passieren können.

3. Spezielle Genehmigungen je nach Vorhaben

Je nachdem, was Sie aufstellen, kommen weitere Anforderungen hinzu:

  • Gastronomie (Schankvorgarten): Wenn Sie Alkohol ausschenken, muss die Fläche in Ihrer Gaststättenerlaubnis (Konzession) enthalten sein. Zudem spielen Lärmschutz und Sperrzeiten eine Rolle.
  • Warenautomaten/Warenständer: Hier gelten oft strenge gestalterische Richtlinien der Stadt (Satzungen über das Stadtbild), damit die Optik der Innenstadt nicht leidet.
  • Bauzäune/Gerüste/Container: Hier ist oft eine zusätzliche Haftpflichtversicherung und eine genaue Absicherung (Beleuchtung, Reflektoren) vorgeschrieben.
  • Informationsstände/Plakate: Diese fallen oft unter die politische Meinungsäußerung oder Versammlungsfreiheit, benötigen aber dennoch eine Anmeldung beim Ordnungsamt (Sondernutzung).

4. Wichtige Auflagen (Die „Faustregeln“)

Auch mit Genehmigung müssen Sie meist folgende Punkte erfüllen:

  • Restgehwegbreite: In der Regel müssen mindestens 1,50 m bis 2,00 m (je nach Stadt) für Fußgänger frei bleiben.
  • Barrierefreiheit: Blindenleitsysteme dürfen nicht überbaut werden.
  • Verkehrssicherungspflicht: Sie haften persönlich, wenn jemand über Ihre Aufbauten stolpert und sich verletzt. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist daher meist zwingend nachzuweisen.
  • Rettungswege: Hydranten, Notausgänge und Zufahrten für die Feuerwehr müssen absolut frei bleiben.

5. Kosten und Dauer

  • Gebühren: Für die Sondernutzung fallen zwei Arten von Kosten an: Eine Verwaltungsgebühr (für die Bearbeitung) und eine Sondernutzungsgebühr (ähnlich einer Miete an die Stadt, oft berechnet nach m² und Monat).
  • Vorlaufzeit: Rechnen Sie je nach Stadt mit 2 bis 6 Wochen Bearbeitungszeit.

Was passiert ohne Genehmigung?

Das Aufstellen ohne Erlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen:

  • Bußgelder (je nach Stadt und Schwere erheblich).
  • Die sofortige Räumung auf eigene Kosten (Ersatzvornahme).
  • Haftungsprobleme bei Unfällen (die Versicherung könnte die Zahlung verweigern).

Tipp: Schauen Sie auf der Website Ihrer Stadtverwaltung unter dem Stichwort "Sondernutzung öffentlicher Raum" nach. Dort finden Sie meist direkt die passenden Antragsformulare und die lokale Gebührensatzung.

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Aufklärung und stellen keine Rechtsberatung dar.