Warum ist der Einsatz von Unkrautvernichtern auf versiegelten Flächen wie Gehwegen gesetzlich verboten?
Der Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln (Herbiziden) auf versiegelten Flächen wie Gehwegen, Einfahrten oder Terrassen ist in Deutschland gemäß § 12 Abs. 2 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) streng verboten.
Hier sind die Hauptgründe für dieses Verbot:
1. Gefahr für das Grundwasser und Gewässer (Abschwemmungsgefahr)
Dies ist der wichtigste Grund. Auf einer Gartenfläche oder einem Acker versickert das Mittel im Boden. Dort wird der Wirkstoff durch Mikroorganismen im Erdreich teilweise abgebaut oder im Boden gebunden.
Auf versiegelten Flächen (Asphalt, Pflastersteine, Beton) passiert Folgendes:
- Die Wirkstoffe können nicht einsickern oder abgebaut werden.
- Beim nächsten Regenguss werden die Chemikalien ungehindert in die Kanalisation gespült.
- Von dort gelangen sie entweder direkt in Bäche und Flüsse oder belasten die Kläranlagen.
2. Belastung der Trinkwasseraufbereitung
Kläranlagen sind oft nicht darauf ausgelegt, chemische Herbizide (wie z. B. Glyphosat) vollständig aus dem Wasser zu filtern. Die Rückstände gelangen so in den Wasserkreislauf. Die Wasserwerke müssen einen enormen technischen und finanziellen Aufwand betreiben, um diese Stoffe wieder zu entfernen, damit das Trinkwasser den gesetzlichen Grenzwerten entspricht.
3. Schutz der Artenvielfalt
Herbizide töten nicht nur das unerwünschte Unkraut, sondern schädigen oft auch angrenzende Pflanzen und Insekten. Auf Gehwegen und Plätzen ist die Gefahr groß, dass die Mittel durch Windabdrift oder Abfließen in Bereiche gelangen, in denen sie ökologischen Schaden anrichten.
Gilt das auch für "Hausmittel" wie Essig oder Salz?
Ja. Viele Menschen glauben, dass Essigreiniger oder Salzwasser eine umweltfreundliche Alternative seien. Das ist jedoch ein Irrtum:
- Essig und Salz verändern den pH-Wert des Bodens massiv und schädigen Kleinstlebewesen.
- Rechtlich werden sie in diesem Moment als Pflanzenschutzmittel zweckentfremdet. Da sie für diesen Zweck keine Zulassung haben, ist ihr Einsatz auf versiegelten Flächen ebenso verboten und kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Welche Konsequenzen drohen?
Verstöße gegen dieses Verbot werden als Ordnungswidrigkeit behandelt. Je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Erlaubte Alternativen
Um Unkraut auf Gehwegen legal zu entfernen, müssen mechanische oder thermische Verfahren angewendet werden:
- Mechanisch: Fugenkratzer, Drahtbürsten oder elektrische Fugenbürsten.
- Thermisch: Abflammgeräte (Gasbrenner), Heißwasser- oder Heißdampf-Systeme.
- Präventiv: Regelmäßiges Kehren (entfernt den Nährboden für Samen in den Fugen).