Warum ist der Einsatz von Unkrautvernichtern auf versiegelten Flächen (z. B. Gehwegen) verboten?
Der Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln (Herbiziden) auf versiegelten Flächen wie Gehwegen, Einfahrten oder Terrassen ist in Deutschland (und vielen anderen Ländern) streng verboten. Die Gründe dafür sind vor allem ökologischer und technischer Natur:
1. Fehlende Filterwirkung (Abschwemmungsgefahr)
Das ist der wichtigste Grund. Wenn man Herbizide auf Ackerboden oder im Gartenbeet ausbringt, versickert das Mittel im Boden. Dort wird ein Großteil der Wirkstoffe durch Mikroorganismen abgebaut oder durch Erdschichten gefiltert, bevor sie das Grundwasser erreichen.
Auf versiegelten Flächen (Asphalt, Beton, Pflastersteine) passiert das nicht:
- Das Mittel kann nicht versickern.
- Beim nächsten Regenguss wird der Wirkstoff einfach abgewaschen.
- Das belastete Wasser fließt über die Kanalisation direkt in die Kläranlagen oder in nahegelegene Bäche und Flüsse.
2. Belastung der Kläranlagen und Gewässer
Kläranlagen sind technisch oft nicht darauf ausgelegt, chemische Unkrautvernichter vollständig aus dem Wasser zu filtern. So gelangen die Gifte in den Naturkreislauf:
- Trinkwasser: Die Aufbereitung von Trinkwasser wird für die Wasserwerke extrem aufwendig und teuer, wenn Pestizide herausgefiltert werden müssen.
- Ökosysteme: Schon geringe Mengen an Herbiziden können Wasserorganismen (Fische, Algen, Kleinstlebewesen) schädigen.
3. Die gesetzliche Lage (Pflanzenschutzgesetz)
Nach § 12 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) dürfen Pflanzenschutzmittel nur auf Flächen verwendet werden, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.
- Gehwege, Garagenzufahrten und Hofflächen gehören zum sogenannten "Nichtkulturland".
- Die Anwendung dort ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit hohen Bußgeldern (oft bis zu mehreren tausend Euro) geahndet werden.
4. Gilt das auch für Hausmittel wie Essig und Salz?
Ja. Viele Menschen denken, Essigreiniger oder Salzwasser seien eine umweltfreundliche Alternative. Rechtlich gesehen werden sie in diesem Moment jedoch als Pflanzenschutzmittel zweckentfremdet.
- Essig und Salz schädigen die Bodenstruktur und verändern den pH-Wert massiv.
- Auch sie werden bei Regen abgeschwemmt und können in die Kanalisation gelangen.
- Daher ist auch der Einsatz von Essig und Salz zur Unkrautvernichtung auf versiegelten Flächen verboten.
Erlaubte Alternativen
Wer Unkraut auf Gehwegen entfernen will, muss auf mechanische oder thermische Methoden zurückgreifen:
- Fugenbürsten oder Hochdruckreiniger.
- Abflammen mit Gasbrennern.
- Heißwasser-Verfahren (kochendes Wasser zerstört die Eiweißstrukturen der Pflanzen bis in die Wurzel).
- Regelmäßiges Kehren (entfernt den feinen Staub und Samen in den Fugen, sodass erst gar kein Nährboden für Unkraut entsteht).