Welche Höchstgeschwindigkeit muss beim Fahren mit montierten Schneeketten zwingend eingehalten werden?
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In Deutschland gilt gemäß § 3 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, wenn Schneeketten montiert sind.
Hier sind die wichtigsten Details dazu:
- Geltungsbereich: Diese Regelung gilt für alle Fahrzeuge mit Schneeketten, unabhängig davon, ob man sich innerorts, außerorts oder auf der Autobahn befindet.
- Witterungsbedingungen: Auch wenn die Sicht- oder Straßenverhältnisse eine höhere Geschwindigkeit zulassen würden, darf die Grenze von 50 km/h nicht überschritten werden. Oft ist es jedoch ratsam, je nach Schneelage noch deutlich langsamer zu fahren.
- Herstellerangaben: Beachten Sie zudem die Bedienungsanleitung der Schneeketten. Manche Hersteller empfehlen eine noch geringere Geschwindigkeit (z. B. 30 oder 40 km/h), um Schäden am Fahrzeug oder an den Ketten zu vermeiden.
- Untergrund: Sobald die Straße schnee- und eisfrei ist, sollten die Ketten zeitnah demontiert werden. Das Fahren mit Ketten auf Asphalt verschlechtert das Brems- und Lenkverhalten erheblich und führt zu extrem hohem Verschleiß an Ketten und Reifen sowie zur Beschädigung der Fahrbahn.
Wichtig für das Ausland: In den meisten europäischen Nachbarländern (z. B. Österreich, Schweiz, Italien) gilt ebenfalls eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Dennoch sollten Sie sich vor einer Auslandsreise immer über die spezifischen nationalen Regelungen informieren.