Welche geografischen Grenzen gelten exakt für die Herstellung von echtem Vinschgauer Brot?

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Um die Bezeichnung „Südtiroler Vinschger Paarl“ (die rechtlich geschützte Bezeichnung für das echte Vinschgauer Brot) tragen zu dürfen, sind die geografischen Grenzen sehr klar definiert.

Hier sind die exakten Details:

1. Das abgegrenzte geografische Gebiet

Das Herstellungsgebiet für das echte „Südtiroler Vinschger Paarl“ (g.g.A. – geschützte geografische Angabe) umfasst das gesamte Gebiet der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol.

Obwohl der Name direkt auf den Vinschgau (den westlichen Teil Südtirols) verweist, ist die Produktion rechtlich auf das gesamte Land Südtirol ausgeweitet worden. Das bedeutet:

  • Ein Bäcker in Mals (Vinschgau) darf es herstellen.
  • Ein Bäcker in Bruneck (Pustertal) oder Bozen darf es ebenfalls als echtes „Südtiroler Vinschger Paarl“ deklarieren, sofern er die Rezeptvorgaben einhält.
  • Bäcker außerhalb der Landesgrenzen Südtirols (z. B. in Nordtirol, im Trentino oder in Deutschland) dürfen ihr Brot zwar „Vinschgauer Art“ oder ähnlich nennen, aber nicht das offizielle g.g.A.-Siegel mit der geschützten Bezeichnung verwenden.

2. Rechtlicher Hintergrund

Der Schutzstatus wurde durch die EU-Verordnung festgelegt. Das „Südtiroler Vinschger Paarl“ ist seit 2020 als g.g.A. (geschützte geografische Angabe) eingetragen.

3. Was neben der Geografie noch für „Echtheit“ gilt

Nur in Südtirol produziert zu werden, reicht für das Siegel nicht aus. Es müssen auch folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Zusammensetzung: Mindestens 70 % Roggenmehl, maximal 30 % Weizenmehl.
  • Triebmittel: Es muss mit Natursauerteig gearbeitet werden (Hefe ist nur in geringen Mengen als Zusatz erlaubt).
  • Gewürze: Charakteristisch sind Fenchel, Kümmel, Brotklee (Schabzigerklee) und Koriander.
  • Form: Es müssen immer zwei flache, runde Brotfladen sein, die aneinandergefügt sind (daher der Name „Paarl“ – Paar).

Historischer Kontext

Das Brot hat seinen Ursprung im Vinschgau, genauer gesagt im Kloster Marienberg oberhalb von Burgeis (Gemeinde Mals). Dort wurde es bereits im 13. Jahrhundert gebacken. Da sich das Rezept und die Tradition über die Jahrhunderte in ganz Südtirol verbreitet haben, wurde das Schutzgebiet bei der EU-Zulassung auf das ganze Land ausgeweitet, um die bestehende Backtradition in den verschiedenen Tälern zu berücksichtigen.

Zusammenfassend: Die exakte Grenze für echtes „Südtiroler Vinschger Paarl“ ist die Landesgrenze der Provinz Südtirol (Italien).

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