Welche Gefahr besteht, wenn NYM-Kabel bei Temperaturen unter 5 °C verlegt werden?

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Wenn NYM-Kabel (die Standard-Installationsleitung in Deutschland) bei Temperaturen unter +5 °C verlegt oder bewegt werden, besteht die Hauptgefahr in der Versprödung des Isolier- und Mantelmaterials (PVC).

Hier sind die spezifischen Risiken und Folgen im Detail:

1. Rissbildung (Mantel- und Aderbruch)

PVC (Polyvinylchlorid) ist ein Thermoplast, der bei Kälte seine Flexibilität verliert und hart sowie spröde wird. Wenn das Kabel bei niedrigen Temperaturen gebogen oder erschüttert wird, kann der Außenmantel oder – noch gefährlicher – die Isolierung der einzelnen Adern reißen.

  • Haarrisse: Oft sind diese Risse mit bloßem Auge kaum zu erkennen, beeinträchtigen aber bereits die Schutzfunktion.
  • Grobe Brüche: Bei starker mechanischer Belastung kann der Mantel regelrecht aufplatzen.

2. Verlust der Isolationswirkung

Durch die entstandenen Risse ist die elektrische Isolierung nicht mehr gewährleistet. Dies führt zu massiven Sicherheitsrisiken:

  • Kurzschlüsse: Wenn die Isolierung zwischen zwei Adern bricht.
  • Erdschlüsse: Wenn der Stromweg zum Schutzleiter oder zu Bauteilen (z. B. Metallständerwerk) frei wird.

3. Brandschutzrisiko

An den Schadstellen kann es zu Lichtbögen oder erhöhten Kriechströmen kommen. Diese erzeugen Hitze, die im schlimmsten Fall einen Kabelbrand auslösen kann – oft erst lange Zeit nach der Installation, wenn die Anlage unter Last steht.

4. Feuchtigkeitsschäden

In die Risse kann Feuchtigkeit eindringen. Da NYM-Kabel ohnehin nicht für die dauerhafte Verwendung im Freien oder in feuchtem Erdreich ohne Schutzrohr geeignet sind, beschleunigt eingedrungene Feuchtigkeit die Korrosion der Kupferleiter und verschlechtert die Isolationswerte weiter.

5. Rechtliche und normative Folgen

Die Norm DIN VDE 0298-4 legt fest, dass die niedrigste zulässige Kabeltemperatur bei der Verlegung für NYM-Leitungen +5 °C beträgt.

  • Wird bei kälteren Temperaturen gearbeitet und es entsteht ein Schaden, haftet der Installateur.
  • Die Gewährleistung des Herstellers erlischt in der Regel, wenn die Verlegebedingungen nicht eingehalten wurden.

Was tun, wenn es kalt ist?

Wenn die Verlegung bei Frost oder Temperaturen unter 5 °C unumgänglich ist, müssen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden:

  1. Lagerung im Warmen: Die Kabelrollen sollten mindestens 24 Stunden in einem beheizten Raum gelagert werden, bis sie durchgewärmt sind.
  2. Schnelle Verarbeitung: Das warme Kabel muss zügig verlegt werden, bevor es auf der Baustelle wieder unter die kritische Temperatur abkühlt.
  3. Vorsicht beim Biegen: Auch bei vorgewärmten Kabeln sollte bei extremer Kälte auf enge Biegeradien verzichtet werden.
  4. Heizgeräte: Auf Baustellen werden manchmal Heizgeräte (Warmluft) genutzt, um die Kabel unmittelbar vor dem Einzug in Rohre oder Kanäle zu erwärmen.

Fazit: Das Verlegen von eiskalten NYM-Kabeln ist ein erhebliches Sicherheitsrisiko und führt fast zwangsläufig zu Materialschäden, die die Langlebigkeit und Sicherheit der Elektroinstallation gefährden.