Was versteht man unter einer „No-Show-Gebühr“ bei einer Hotelreservierung?
Unter einer „No-Show-Gebühr“ versteht man eine Entschädigungszahlung, die ein Hotel von einem Gast verlangt, wenn dieser eine fest gebuchte Reservierung nicht antritt (also nicht erscheint, „No-Show“), ohne die Buchung vorher fristgerecht storniert zu haben.
Hier sind die wichtigsten Details dazu:
1. Warum wird die Gebühr erhoben?
Mit einer Hotelreservierung schließen Gast und Hotel einen rechtlich bindenden Beherbergungsvertrag ab. Das Hotel verpflichtet sich, das Zimmer freizuhalten, und der Gast verpflichtet sich, den vereinbarten Preis zu zahlen. Erscheint der Gast nicht, kann das Hotel das Zimmer oft nicht mehr kurzfristig anderweitig vermieten und erleidet einen Einnahmeverlust.
2. Wie hoch ist die Gebühr üblicherweise?
Die Höhe der Gebühr hängt von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Hotels und der Art der Buchung ab. In Deutschland gelten oft folgende Richtwerte, da das Hotel sich „ersparte Aufwendungen“ (z. B. Kosten für Frühstück, Strom, Wasser, Reinigung) anrechnen lassen muss:
- Übernachtung mit Frühstück: ca. 80 % des Zimmerpreises.
- Halbpension: ca. 70 % des Zimmerpreises.
- Vollpension: ca. 60 % des Zimmerpreises.
- Nur Übernachtung (Ferienwohnung): ca. 90 % des Zimmerpreises.
Häufig wird bei einer No-Show auch einfach der Preis der ersten Nacht oder (bei nicht stornierbaren Raten) der volle Betrag einbehalten bzw. von der hinterlegten Kreditkarte abgebucht.
3. Rechtliche Grundlage
In Deutschland ist die Rechtslage so: Wenn der Gast nicht erscheint, hat das Hotel grundsätzlich einen Anspruch auf den vereinbarten Preis minus der oben genannten ersparten Aufwendungen. Das Hotel muss sich jedoch bemühen, das Zimmer bei einem No-Show noch anderweitig zu vermieten, um den Schaden gering zu halten. Gelingt dies, muss die Gebühr entsprechend reduziert werden.
4. Wie kann man die Gebühr vermeiden?
- Stornierungsfristen beachten: Viele Hotels bieten kostenlose Stornierungen bis zu einem gewissen Zeitpunkt an (z. B. bis 18:00 Uhr am Anreisetag oder 24 Stunden vorher).
- Reiserücktrittsversicherung: Bei längeren Aufenthalten oder teuren Buchungen schützt diese Versicherung vor Kosten, wenn man aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit) nicht anreisen kann.
- Flexible Raten buchen: Diese sind zwar oft etwas teurer als „Non-refundable“-Raten (nicht erstattbare Tarife), bieten aber Schutz vor No-Show-Gebühren bei kurzfristigen Planänderungen.
5. Sonderfall: Höhere Gewalt
Sollte die Anreise aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streik des gesamten Flugverkehrs) objektiv unmöglich sein, entfällt die Gebühr oft aus Kulanz oder rechtlicher Notwendigkeit – das ist jedoch im Einzelfall zu prüfen. Eine einfache Autopanne oder Krankheit zählt im rechtlichen Sinne meist nicht zur höheren Gewalt, die den Gast von der Zahlung befreit.