Was genau bedeutet der Begriff „Freilandhaltung“ bei der Eierproduktion?

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Der Begriff „Freilandhaltung“ bezeichnet eine bestimmte Form der Nutztierhaltung, die gesetzlich streng geregelt ist. Bei der Eierproduktion ist sie durch die Ziffer „1“ auf dem Ei-Stempel erkennbar.

Hier sind die genauen Bedingungen und Anforderungen, die für die Freilandhaltung in der EU (und damit auch in Deutschland) gelten:

1. Platzangebot im Stall

Die Bedingungen im Stall entsprechen denen der Bodenhaltung:

  • Es dürfen maximal 9 Hennen pro Quadratmeter Stallfläche gehalten werden.
  • Im Stall gibt es Sitzstangen, Nester zum Eierlegen und einen Scharrbereich mit Einstreu.

2. Der Auslauf (Das Herzstück)

Das entscheidende Merkmal der Freilandhaltung ist der uneingeschränkte Zugang ins Freie:

  • Jeder Henne müssen mindestens 4 Quadratmeter Auslauffläche im Freien zur Verfügung stehen.
  • Der Auslauf muss tagsüber für die Tiere uneingeschränkt zugänglich sein (meist durch sogenannte „Auslaufklappen“).
  • Die Fläche muss zum größten Teil mit Vegetation (Gras, Sträucher, Bäume) bewachsen sein.
  • Schutz vor Fressfeinden: Da Hühner von Natur aus Waldtiere sind und sich auf freien Flächen unwohl fühlen (Angst vor Greifvögeln), müssen Unterstände, Bäume oder Sträucher vorhanden sein, die Schutz bieten.

3. Kennzeichnung

Eier aus Freilandhaltung müssen mit dem Erzeugercode direkt auf dem Ei gekennzeichnet werden. Ein Beispiel für einen Code wäre: 1-DE-0212341

  • 1: Haltungsform (Freilandhaltung)
  • DE: Herkunftsland (Deutschland)
  • 0212341: Betriebsnummer (zur Rückverfolgung)

4. Unterschiede zu anderen Haltungsformen

  • Bio-Haltung (Code 0): Ähnlich wie Freilandhaltung, aber strenger. Nur 6 Hennen pro m² im Stall, ökologisches Futter, keine vorbeugenden Medikamente und mehr Platz im Stall.
  • Bodenhaltung (Code 2): Die Hennen leben nur im Stall (9 Tiere pro m²), haben aber keinen Zugang nach draußen.
  • Kleingruppenhaltung/Käfig (Code 3): In Deutschland faktisch verboten oder ein Auslaufmodell. Die Tiere leben in Käfigen auf engstem Raum.

5. Sonderfall: Stallpflicht (Vogelgrippe)

Wenn die Behörden wegen der Geflügelpest (Vogelgrippe) eine Stallpflicht anordnen, dürfen die Hennen nicht ins Freie.

  • Regelung: Die Eier dürfen trotzdem für maximal 16 Wochen weiterhin als „Freilandhaltung“ verkauft werden. Dauert die Stallpflicht länger an, müssen die Eier als „Bodenhaltungseier“ deklariert werden (oft durch Überkleben der Verpackung gelöst).

Zusammenfassung

Freilandhaltung bedeutet, dass die Hühner die gleichen Bedingungen wie in der Bodenhaltung haben, aber zusätzlich tagsüber nach draußen dürfen, wobei jeder Henne rechnerisch 4 m² Wiese zur Verfügung stehen müssen.

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