Warum ist die Nutzung von nur einem Unterlegkeil bei schweren Anhängern oft nicht ausreichend?

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Die Nutzung von nur einem Unterlegkeil bei schweren Anhängern ist aus physikalischen, sicherheitstechnischen und rechtlichen Gründen oft nicht ausreichend. Hier sind die wichtigsten Gründe im Detail:

1. Sicherung gegen Wegrollen in beide Richtungen

Ein einzelner Keil kann einen Anhänger nur in eine Richtung (entweder vorwärts oder rückwärts) effektiv blockieren.

  • Selbst auf vermeintlich ebenem Untergrund können äußere Einflüsse wie starker Wind, Erschütterungen durch vorbeifahrende Fahrzeuge oder das Be- und Entladen dazu führen, dass sich der Anhänger in die ungesicherte Richtung in Bewegung setzt.
  • Ist der Anhänger erst einmal in Bewegung, entwickelt er aufgrund seiner hohen Masse eine kinetische Energie, die ein nachträgliches Stoppen fast unmöglich macht.

2. Der Drehpunkt-Effekt (Hebelwirkung)

Wenn nur ein Rad durch einen Keil blockiert ist, fungiert dieses Rad als Drehpunkt.

  • Sollte der Anhänger auf der nicht gesicherten Seite (oder durch Gefälle) anfangen zu rollen, bricht er seitlich aus. Er dreht sich um das blockierte Rad.
  • Durch diese Drehbewegung kann der Reifen über den Keil „rutschen“ oder ihn zur Seite wegdrücken, wodurch die Bremswirkung des Keils komplett verloren geht. Zwei Keile (an derselben Achse oder gegenüberliegend) verhindern diese Rotationsbewegung.

3. Lastverteilung und Materialbelastung

Schwere Anhänger üben einen enormen Druck aus.

  • Bei nur einem Keil muss dieser die gesamte Hangabtriebskraft allein aufnehmen. Bei extrem schweren Lasten oder steilem Gefälle kann der Keil unter der Last wegbrechen, im weichen Boden versinken oder weggeschoben werden.
  • Zwei Keile verteilen die Last und erhöhen die Reibung zwischen Keil und Boden sowie Keil und Reifen.

4. Untergrundbeschaffenheit

Auf rutschigem Untergrund (Eis, Nässe, loser Schotter) bietet ein einzelner Keil oft nicht genügend Grip. Ein zweiter Keil erhöht die Chance massiv, dass das Fahrzeug stabil stehen bleibt, da die statische Reibung verdoppelt wird.

5. Gesetzliche Vorschriften (StVZO)

In Deutschland ist die Verwendung von Unterlegkeilen gesetzlich genau geregelt. Laut § 41 Abs. 14 StVZO müssen bestimmte Fahrzeuge zwingend mit zwei Unterlegkeilen ausgerüstet sein und diese auch nutzen:

  • Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.
  • Zweiachsige Fahrzeuge (außer Sattelanhänger) mit mehr als 4 t Gesamtgewicht.
  • Drei- und mehrachsige Fahrzeuge.

Zusammenfassend: Ein einzelner Keil bietet keinen Schutz gegen Richtungswechsel oder Drehbewegungen des Anhängers. Erst durch zwei Keile wird das Fahrzeug statisch so fixiert, dass es auch bei äußeren Krafteinwirkungen oder ungünstiger Gewichtsverteilung sicher an seinem Platz bleibt.

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