Warum ist die Entsorgung von Autoshampoo-Resten über den Regenwasserabfluss gesetzlich verboten?
Die Entsorgung von Autoshampoo-Resten oder das Waschen des Autos auf der Straße bzw. auf privatem Grund, bei dem das Wasser in den Regenwasserabfluss (Gully) fließt, ist in Deutschland (und vielen anderen Ländern) streng untersagt.
Die Gründe dafür liegen in der Art und Weise, wie unsere Abwassersysteme funktionieren, und in der chemischen Zusammensetzung des Schmutzwassers. Hier sind die Hauptgründe:
1. Das Trennsystem (Regenwasser vs. Schmutzwasser)
In den meisten Kommunen gibt es ein sogenanntes Trennsystem:
- Schmutzwasser: Abwasser aus der Toilette, Dusche oder Waschmaschine wird zur Kläranlage geleitet und dort gereinigt.
- Regenwasser: Das Wasser, das in die Straßengullys fließt, wird oft ungefiltert direkt in das nächste Gewässer (Bäche, Flüsse oder Seen) oder in das Grundwasser geleitet. Wenn du dort Autoshampoo entsorgst, gelangt die Chemie direkt in die Natur, ohne dass eine Kläranlage die Schadstoffe vorher abbauen kann.
2. Gefährliche Inhaltsstoffe des Shampoos (Tenside)
Autoshampoos enthalten Tenside, die die Oberflächenspannung des Wassers herabsetzen. Für Wasserorganismen ist das fatal:
- Fische: Tenside schädigen die empfindlichen Kiemen der Fische, was zur Erstickung führen kann.
- Insekten: Wasserläufer und andere Insekten können sich nicht mehr auf der Wasseroberfläche halten und gehen unter.
- Mikroorganismen: Das biologische Gleichgewicht im Gewässer wird massiv gestört.
3. Gelöste Schadstoffe vom Fahrzeug
Es ist nicht nur das Shampoo selbst das Problem, sondern das, was es vom Auto löst. Beim Waschen werden Stoffe abgespült, die hochgradig umweltbelastend sind:
- Öl- und Kraftstoffreste: Schon ein Tropfen Öl kann bis zu 600 Liter Grundwasser unbrauchbar machen.
- Schwermetalle: Abrieb von Bremsen (Kupfer, Antimon) und Reifenpartikel werden vom Lack und von den Felgen gewaschen.
- Teer und Ruß: Diese Stoffe sind oft krebserregend und giftig für Wasserorganismen.
4. Grundwasserschutz
Wenn das Wasser nicht in den Gully fließt, sondern auf unbefestigtem Boden (Rasen, Kies) versickert, droht die Gefahr, dass die Schadstoffe durch den Boden direkt ins Grundwasser gelangen. Da Grundwasser oft zur Trinkwassergewinnung genutzt wird, ist dies ein schwerwiegender Verstoß gegen das Umweltschutzgesetz.
Die rechtliche Lage
Die gesetzliche Grundlage bildet in Deutschland das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Es besagt, dass Stoffe nur so eingeleitet werden dürfen, dass die Beschaffenheit des Wassers nicht nachteilig verändert wird.
- Bußgelder: Werden Verstöße festgestellt, können je nach Bundesland und Schwere des Vergehens Bußgelder von 25 Euro bis zu 100.000 Euro verhängt werden (bei massiver Grundwasserverunreinigung).
- Lokale Satzungen: Die meisten Städte und Gemeinden haben zudem eigene Satzungen, die das Autowaschen auf öffentlichen Straßen und sogar auf Privatgrundstücken explizit verbieten, sofern kein Ölabscheider vorhanden ist.
Was ist die Alternative?
Die einzige sichere und legale Methode ist die Fahrt in eine professionelle Waschanlage oder eine SB-Waschbox. Diese Betriebe sind gesetzlich dazu verpflichtet:
- Das Abwasser aufzufangen.
- Einen Ölabscheider zu verwenden.
- Das Wasser oft in Kreislaufsystemen zu reinigen und wiederzuverwenden.