Warum darf ein Schlosserhammer mit beschädigter Schlagbahn nicht mehr verwendet werden?

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Ein Schlosserhammer mit einer beschädigten Schlagbahn (der Fläche, mit der man schlägt) stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Die Verwendung ist aus mehreren Gründen untersagt, die vor allem mit der Unfallverhütung zusammenhängen:

1. Splittergefahr (Absplitterungen)

Dies ist die größte Gefahr. Schlosserhämmer sind an der Schlagbahn und der Pinne induktiv gehärtet. Wenn die Schlagbahn bereits Risse, Ausbrüche oder Abplatzungen aufweist, ist das Gefüge des Stahls an dieser Stelle geschwächt. Bei einem weiteren Schlag können sich winzige, messerscharfe Stahlsplitter lösen. Diese fliegen mit extrem hoher Geschwindigkeit weg (wie Projektile) und können zu schweren Verletzungen führen, insbesondere:

  • Augenverletzungen (Erblindungsgefahr)
  • Schnittverletzungen in der Haut oder tief im Gewebe.

2. Abrutschgefahr

Eine unebene, ballige oder ausgebrochene Schlagbahn führt dazu, dass der Hammer beim Auftreffen auf den Meißel, den Nagel oder das Werkstück nicht plan aufliegt.

  • Der Hammer kann seitlich abgleiten.
  • Man kann das Werkzeug verfehlen und sich die Hand oder die Finger quetschen.
  • Das Werkstück kann beschädigt werden.

3. Gefahr durch „Bartbildung“

Wenn die Ränder der Schlagbahn durch die Benutzung flachgedrückt werden und überstehen (man nennt das „Bartbildung“), ist dieser überstehende Teil sehr spröde. Er kann bei einem unsauberen Schlag jederzeit abbrechen und ebenfalls als Splitter durch den Raum fliegen.

4. Rechtliche und berufsgenossenschaftliche Aspekte

In Deutschland regeln die Unfallverhütungsvorschriften (z. B. der DGUV), dass Werkzeuge sicher sein müssen.

  • DGUV Regel 100-500: Werkzeuge dürfen nur in einwandfreiem Zustand verwendet werden.
  • Beschädigte Hämmer müssen entweder fachgerecht nachgeschliffen (dabei darf die Härte nicht durch Hitze verloren gehen!) oder, was meist wirtschaftlicher und sicherer ist, entsorgt werden.

Zusammenfassend:

Ein beschädigter Hammer ist unberechenbar. Um sich selbst und andere vor schweren Verletzungen durch umherfliegende Metallsplitter zu schützen, darf er nicht mehr verwendet werden. Sicherheit geht hier vor Sparsamkeit.

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