Warum darf Bauschaum in Brandschutzbereichen nur unter Verwendung spezieller Brandschutzklassen eingesetzt werden?
Der Einsatz von herkömmlichem Bauschaum (PU-Schaum) in Brandschutzbereichen ist lebensgefährlich und daher streng untersagt. In Gebäuden müssen Brandabschnitte gebildet werden, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern.
Hier sind die entscheidenden Gründe, warum in diesen Bereichen nur spezielle Brandschutzschäume (nach bestimmten Klassen) verwendet werden dürfen:
1. Brennbarkeit von Standard-Bauschaum (Klasse B3)
Normaler Montageschaum gehört meist der Baustoffklasse B3 (leichtentflammbar) nach DIN 4102-1 an.
- Das Problem: Er wirkt im Brandfall wie ein Brandbeschleuniger. Er fängt sofort Feuer, schmilzt, tropft brennend ab und leitet die Flammen aktiv von einem Raum in den nächsten. Er fungiert quasi als „Lunte“ in der Wand.
2. Fehlende Rauchgasdichtigkeit
Die meisten Todesfälle bei Bränden entstehen nicht durch Flammen, sondern durch Rauchgasvergiftungen.
- Das Problem: Standard-Bauschaum schrumpft bei Hitzeeinwirkung sofort zusammen oder verbrennt rückstandslos. Dadurch entstehen Fugen und Öffnungen, durch die hochgiftiger Brandrauch ungehindert in angrenzende Rettungswege oder Räume ziehen kann.
3. Freisetzung hochgiftiger Gase
PU-Schaum basiert auf Polyurethan.
- Das Problem: Wenn herkömmlicher Schaum brennt, setzt er extrem giftige Gase frei, darunter Blausäure (Cyanwasserstoff) und Kohlenmonoxid. Spezieller Brandschutzschaum ist so konzipiert, dass er länger stabil bleibt oder weniger toxische Nebenprodukte beim langsamen Verkohlen abgibt.
4. Die Funktion des Brandschutzschaums (Klasse B1 oder EI)
Brandschutzschaum (oft Klasse B1 – schwerentflammbar oder nach europäischer Norm Klasse E) hat völlig andere chemische Eigenschaften:
- Selbstverlöschend: Er brennt nicht eigenständig weiter, wenn die Zündquelle entfernt wird.
- Intumeszenz (Aufquellen): Viele Brandschutzschäume enthalten Wirkstoffe, die bei Hitze aufquellen und die Fuge dadurch noch fester verschließen, selbst wenn Bauteile sich durch die Hitze verformen.
- Feuerwiderstandsdauer: Brandschutzsysteme werden im Verbund geprüft (z. B. Schaum plus Massivwand). Nur spezieller Schaum kann die geforderte Feuerwiderstandsdauer (z. B. EI 30, EI 60 oder EI 90 – also 30 bis 90 Minuten Widerstand gegen Feuer) gewährleisten.
5. Rechtliche Haftung und Bauabnahme
In Deutschland und vielen anderen Ländern gibt es strikte Bauverordnungen.
- Bauabnahme: Ein Brandschutzprüfer wird eine Installation mit gelbem oder weißem Standardschaum in einer Brandwand niemals abnehmen.
- Haftung: Kommt es zu einem Brand und es wurde falscher Schaum verwendet, erlischt der Versicherungsschutz, und der Verarbeiter (Handwerker) haftet persönlich für Personen- und Sachschäden.
Zusammenfassung der Klassen:
- B3 (Leichtentflammbar): Im Bauwesen in Brandschutzbereichen verboten.
- B2 (Normalentflammbar): Standard für viele Montagearbeiten, aber unzureichend für Brandwände.
- B1 (Schwerentflammbar): Mindestanforderung für viele Brandschutzanwendungen (nach DIN 4102).
- EI 30 bis EI 120: Die europäische Klassifizierung (nach EN 13501), die angibt, wie viele Minuten das Bauteil inkl. Schaum das Feuer und die Hitze effektiv aufhält.
Fazit: Nur spezieller Brandschutzschaum stellt sicher, dass eine Wand ihre Schutzfunktion behält und im Ernstfall Leben rettet, indem er die Ausbreitung von Feuer und tödlichem Rauch unterbindet.