Stellt ein hin- und herpendelnder Duftbaum eine visuelle Ablenkung während der Fahrt dar?

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Die kurze Antwort lautet: Ja, ein am Rückspiegel hängender Duftbaum stellt eine visuelle Ablenkung dar und kann sogar ein rechtliches Problem werden.

Hier sind die Details, warum das so ist:

1. Einschränkung des Sichtfeldes

Ein Duftbaum mag klein erscheinen, aber aufgrund seiner Nähe zum Auge des Fahrers verdeckt er einen verhältnismäßig großen Bereich der Außenwelt. Dies wird oft als „Toter Winkel im Sichtfeld“ bezeichnet. Er kann wichtige Details verdecken, wie zum Beispiel:

  • Fußgänger (insbesondere Kinder), die am Straßenrand warten.
  • Radfahrer, die sich von rechts nähern.
  • Verkehrsschilder oder Ampeln in Kurven.

2. Die psychologische Ablenkung (Bewegungsreiz)

Das menschliche Auge ist darauf programmiert, auf Bewegungen in der Peripherie (am Rand des Sichtfeldes) zu reagieren. Da der Duftbaum beim Fahren, Bremsen und in Kurven ständig hin- und herpendelt, nimmt das Gehirn diese Bewegung permanent wahr.

  • Dies führt zu einer subbewussten Ermüdung, da das Gehirn ständig filtern muss, ob die Bewegung eine Gefahr darstellt oder nicht.
  • In einer echten Gefahrensituation kann die Reaktionszeit verzögert sein, weil das Auge bereits durch das Pendeln des Baumes „beschäftigt“ ist.

3. Rechtliche Lage (Beispiel Deutschland)

In Deutschland ist die Rechtslage in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt:

  • § 23 Abs. 1 StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“
  • Polizeibeamte können bei einer Kontrolle verlangen, dass der Duftbaum entfernt wird. Es kann ein Verwarngeld erhoben werden.
  • Versicherungsschutz: Bei einem Unfall kann die Versicherung argumentieren, dass die Sicht eingeschränkt war. Dies kann zu einer Teilschuld oder zur Kürzung der Kaskoleistung führen (grobe Fahrlässigkeit).

4. Weitere Aspekte

  • TÜV/HU: Ein am Spiegel hängender Gegenstand kann ein Grund sein, warum die Plakette nicht sofort erteilt wird, da er als Mangel bei der freien Sicht gewertet werden kann.
  • Gesundheit: Die intensive Duftstoffabgabe auf engem Raum kann bei empfindlichen Personen Kopfschmerzen oder Konzentrationsstörungen auslösen, was die Fahrsicherheit indirekt weiter beeinträchtigt.

Empfehlung

Wenn Sie nicht auf den Duft verzichten möchten, gibt es sicherere Alternativen:

  • Befestigen Sie den Duftbaum an einer Stelle, die nicht im Sichtfeld liegt (z. B. am Schalthebel oder unter dem Sitz).
  • Nutzen Sie Duftclips für die Lüftungsschlitze.
  • Verwenden Sie Duftdosen, die im Fußraum oder in den Seitenfächern platziert werden.

Fazit: Auch wenn es gängige Praxis ist, raten Experten und Behörden dringend davon ab, Gegenstände an den Rückspiegel zu hängen. Die freie Sicht nach vorne sollte immer oberste Priorität haben.

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